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29. Europäische Präsidentenkonferenz vom 22. bis zum 24. Februar - Wiener Advokatengespräche

Wien, am 21.02.2001: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist nunmehr bereits zum 29. Mal Gastgeber eines Treffens der Präsidenten aller europäischen Anwaltsorganisationen.

Mittelpunkt der fachlichen Beratungen der Konferenz, die von einem festlichen Rahmenprogramm umgeben wird, sind Berichte aus den einzelnen Ländern über die Entwicklung des Berufsrechtes und das Umfeld, in welchem Anwälte tätig sind; weiters die beabsichtigte Novellierung der Geldwäsche-Richtlinie, die anwaltliche Werbung und der elektronische Rechtsverkehr.

Nach dem geplanten Vorschlag zur Änderung der Geldwäsche-Richtlinie werden Anwälte verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn der Verdacht vorliegt, daß ein Mandant in Geldwäschegeschäfte verwickelt ist. Zwar bestehen Ausnahmen von der Meldepflicht, jedoch nur für die Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder der Klärung der Rechtslage. Hingegen ist ein Anwalt, der seinen Klienten etwa beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder der Gründung von Gesellschaften berät, bei Verdacht der Geldwäsche jedenfalls meldepflichtig. Hierdurch wäre der Anwalt verpflichtet, seine Verschwiegenheit und somit seine Treuepflicht gegenüber seinem Klienten zu brechen. Die Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen Mandant und Anwalt ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips, geschützt durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist beabsichtigt, eine Resolution fassen, die sich entschieden gegen die Durchbrechung der Verschwiegenheit des Anwalts ausspricht.

Weiters wird im Rahmen der Präsidentenkonferenz nach einem Impulsreferat von Dr. Wilfried Aichinger, Vorsitzender des Arbeitskreises für Öffentlichkeitsarbeit, über die anwaltliche Werbung diskutiert und Herr Sektionschef des Bundesministeriums für Justiz Dr. Wolfgang Fellner wird im Rahmen seines Vortrages über die Entwicklung und Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs berichten. Die Republik Österreich nimmt im Bereich der elektronischen Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten im internationalen Vergleich eine führende Stellung ein.

Die Konferenz der amtierenden Anwaltspräsidenten wird die Geschlossenheit der Rechtsanwaltschaft in Europa unter Einschluß der Beitrittsländer beweisen.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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