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30. Europäische Präsidentenkonferenz

Wien am 6.02.2002: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist nunmehr zum 30. Mal Gastgeber der Europäischen Präsidentenkonferenz, einem Treffen der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen. Im Mittelpunkt der fachlichen Beratungen, die von einem festlichen Rahmenprogramm umgeben sind, stehen Sicherheit und bürgerliche Freiheitsrechte:

Die Rechtsanwaltschaft stellt kritisch fest, dass nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 viele Staaten mit Maßnahmen reagieren, die rigoros in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger eingreifen: Damit werden die elementaren Grundsätze des Rechtsstaates gefährdet. Eine Überprüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in Bürgerrechte müsse daher jeweils erfolgen und werde gefordert.

Wichtiger Bestandteil in der Diskussion um die bürgerlichen Freiheitsrechte ist die Novellierung der „Geldwäscherichtlinie“:

Im November 2001 wurde die Änderung der Geldwäscherichtlinie beschlossen. Die Rechtsanwälte sind einbezogen. Erfreulich ist, dass die Meldepflicht auch im Bereich der Rechtsberatung auf ein Maß reduziert wurde, das die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte weiterhin gewährleistet. Damit ist der Forderung des Europäischen Parlaments und der Rechtsanwaltschaften der Europäischen Union Folge geleistet worden, dass der Bürger jederzeit die Möglichkeit haben muss, sich mit seinem Anliegen an einen verschwiegenen Anwalt zu wenden. Die Geldwäscherichtlinie ist von den Mitgliederstaaten bis zum 15. Juni 2003 in nationales Recht umzusetzen. Die Rechtsanwaltschaft wird darauf achten, dass die Verschwiegenheitspflicht weitestgehend unangetastet bleibt.

Neue Vorstöße, die wieder in Richtung einer Einbeziehung der rechtsberatenden Berufe gehen, und damit zur Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht führen, werden strikt zurückgewiesen.

Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) - eine unabhängige internationale Behörde zur Geldwäschebekämpfung – aber auch die Europäische Kommission sollte sich an der nach langer Diskussion zustandegekommenen Richtlinie orientieren, weil nur das Rechtssicherheit gewährleistet: Es könne nicht angehen, dass die Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen Mandant und Anwalt, die ein Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips ist, und ohne die ein faires Verfahren undenkbar ist, erneut angegriffen werde.

Die unterschiedlichen anwaltlichen Berufsrechte in Europa werden ebenso Gegenstand der Beratungen sein, wie grenzüberschreitende Sozietäten und Fragen der Harmonisierung.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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