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Änderung der Urkundenarchiv-RL

Das elektronische hochsichere Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte hat als GOG-Archiv am 1. Juli 2007 seinen Vollbetrieb aufgenommen. Per 27. Mai 2015 wurden darin 2.549.701 Urkunden von 4.603 Rechtsanwaltskanzleien archiviert.

Bislang betrug die Archivierungsgebühr für die „kurze Archivierung“ (7 Jahre) € 7,- zuzüglich 0,35 Verrechnungsstellenentgelt (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Diese Beträge wurden seit der Kundmachung der „Richtlinie gemäß § 37 Abs 1 Z 7 Rechtsanwaltsordnung über die Errichtung und Führung eines anwaltlichen Urkundenarchivs (Urkundenarchiv-RL)“ am 2. Mai 2007 nicht mehr angepasst.

Die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat bei ihrer Tagung am 22. Mai folgende Änderung der Urkundenarchiv-RL beschlossen: Die Speicherdauer wird von 7 auf 10 Jahre verlängert. Pro eingespeicherter Urkunde sind bei einer Speicherdauer von 10 Jahren € 9,- zuzüglich € 0,45 Verrechnungsstellenentgelt (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) zu entrichten. Diese Änderungen treten mit 1. Juli 2015 in Kraft. Die entsprechende Kundmachung finden Sie hier.

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