Ab 1. Jänner 2015 steht in der Zusatzpension Teil B grundsätzlich als weiteres Veranlagungsgefäß der AVO Plus zur Verfügung.
ACHTUNG: Möchten Sie in das neue Veranlagungsgefäß AVO Plus wechseln, muss Ihr schriftlicher Antrag bis spätestens 30. November 2014 in Ihrer Rechtsanwaltskammer einlangen. Bitte beachten Sie, dass Sie den AVO Plus nur wählen können, wenn dieses Veranlagungsgefäß in § 11a der Satzung Teil B Ihrer Rechtsanwaltskammer bereits vorgesehen ist! |
Im AVO Plus erfolgt die Veranlagung nach einer Wertsicherungsstrategie, die eine Kapitalerhaltungsgrenze von 95% bezogen auf das jeweilige bevorstehende Kalenderjahr vorsieht.
Weiterführende Informationen zum AVO Plus finden Sie hier:
Factsheet AVO Plus
Weiterführende Informationen zum Unterschied zwischen AVO Classic und AVO Plus finden Sie hier:
Lazard - Anlagenvergleich AVO Classic - AVO Plus
Das Antragsformular finden Sie hier: |
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