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Bundesverwaltungsgericht: Telefax zulässig

Mit BGBl II 11/2015 wird die BVwG-elektronischer-Verkehr-Verordnung - BVwG-EVV (BGBl II 515/2013) geändert:
 
Bislang waren E-Mail und Fax keine zulässigen Formen der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht. Nunmehr können Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen „nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten“ auch per Telefax beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.
 
Entfallen ist die Möglichkeit, dass Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichtes auf Antrag im Einzelfall auch in Papierform übermittelt werden können.
 
Die Novelle tritt mit 1. Februar 2015 in Kraft.

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