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Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – BGBl I 19/2015

Mit BGBl I 19/2015 wurde nunmehr die Gerichtsgebühren-Novelle 2014 kundgemacht. Wesentliche Änderungen sind der Entfall der Gebührenpflicht für Minderjährige in Verfahren mit Bezug zum Familienrecht, Gebührenerleichterungen in sonstigen Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, die Beseitigung von Zweifelsfragen im Einbringungsverfahren sowie die Schaffung der Voraussetzungen für die gemeinsame Entrichtung der Eintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer vor. Die Stellungnahme des ÖRAK zum Ministerialentwurf finden Sie hier.

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