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Justiz in der Gebührenfalle – Rechtsanwälte erwarten rasches Handeln

Benn-Ibler: „Die gebührenbedingten Hürden im Zugang zum Recht müssen endlich niedergerissen werden!“

„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären“, zitiert der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Dr. Gerhard Benn-Ibler, anlässlich der neuerlichen Erhöhung der Gerichtsgebühren aus Schillers Wallenstein-Trilogie. Die „böse Tat“ liegt in diesem Fall zwei Jahre zurück: im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2009 wurde der Schwellenwert für die Indexierung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren von zuvor 10 Prozent auf nunmehr 5 Prozent halbiert. „Gegen den erbitterten Widerstand der Rechtsanwaltschaft, die damals bereits vor den drohenden Konsequenzen gewarnt hatte“, erinnert Benn-Ibler. Wird dieser Schwellenwert inflationsbedingt überschritten, ist die Justizministerin gesetzlich gezwungen, eine Erhöhung der Gebühren per Verordnung vorzunehmen. Genau dies ist nun der Fall, wodurch eine Gebührenerhöhung per 1. August unmittelbar bevorsteht.

„Die Ministerin ist gefangen in der Falle des Budgetbegleitgesetzes“, so Benn-Ibler. Hier spreche es für die Justizministerin, dass sie offenbar die Notwendigkeit von Änderungen nicht nur erkannt, sondern sich auch öffentlich dazu bekannt habe. Die Rechtsanwaltschaft anerkennt bei aller gerechtfertigter Kritik dieses Umdenken, das sich auch in den letzten Gesprächen mit dem Justizministerium gezeigt hat, erwartet aber auch, dass nun schnell gehandelt wird. Dies gelte nicht nur für die weit überhöhten Kopierkosten, deren Rechtfertigung nun auch vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird. Gegen den anhaltenden Protest der Rechtsanwälte sei die Gebührensituation vor allem in den letzten beiden Jahren großflächig außer Kontrolle geraten. „Fakt ist, dass die Justiz insgesamt immer weniger leistbar wird. Der Unmut der Bürgerinnen und Bürger ist daher groß und gerechtfertigt. Es ist nun endgültig an der Zeit, rasch überall dort gegenzusteuern, wo in den letzten Jahren immer höhere Hürden im Zugang zum Recht aufgebaut wurden“, setzt Benn-Ibler seine Hoffnung in die Justizministerin, die geeigneten Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Diese Hürden seien nun endlich niederzureißen. Schließlich müsse man gemeinsam das angekratzte Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in unsere Justiz wieder herstellen. „Ich bin zuversichtlich, dass die mit dem Justizministerium vereinbarten Gespräche schnell eine Lösung bringen, die für alle tragbar ist“, so Benn-Ibler abschließend.

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Rückfragehinweis: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15, 0699 104 165 18 hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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