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Kundmachung der Satzung Teil C 2019

Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2016 (BGBl I 10/2017) wurde die Kompetenz zur Erlassung der Satzungen für die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für den Fall der Krankheit auf die Vertreterversammlung des ÖRAK übertragen. Diese Gesetzesänderung hat der ÖRAK zum Anlass genommen, diese Verordnungen umfassend zu überarbeiten. Bei der Vertreterversammlung am 24.05.2019 wurden die Satzung Teil C 2019 einstimmig beschlossen. Mit Bescheid vom 03.06.2019 hat der Bundesminister für Justiz die Verordnung genehmigt.

 

Die Satzung Teil C 2019 wurde am 11.06.2019 auf der Homepage des ÖRAK unter Kundmachungen veröffentlicht. Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der darauffolgende Tag. Erläuterungen, Textgegenüberstellungen und weiterführende Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Versorgungseinrichtungen/Satzungen. Die aktuelle Fassung der Satzung Teil C 2019 finden Sie hier.

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