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ÖRAK-Präsident Hoffmann: Neuordnung des strafprozessualen Vorverfahrens – ein wichtiger Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit

Wien, 27.04.2001: Die Rechtsanwaltschaft begrüßt es, daß die über viele Jahre vorbereitete Neuordnung des strafprozeßualen Vorverfahrens der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird. Auf den Inhalt kann selbstverständlich erst eingegangen werden, wenn der Text vorliegt. Für die Verbesserung der Verteidigungsrechte ist die Rechtsanwaltschaft stets eingetreten. Daß der betroffene Beschuldigte das Recht erhalten soll, sich in einem sehr frühen Stadium der Strafverfolgung eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Daß der Untersuchungsrichter nicht mehr die Untersuchung und damit die Verfolgung mitbestimmt, sondern Teil des Rechtsschutzes, insbesondere bezogen auf die Grundrechte, ist, stellt eine Verbesserung dar. Die Neuordnung wird dazu beitragen, daß schon das Verfahren bei den Sicherheitsbehörden der richterlichen Kontrolle unterliegt.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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