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Verordnungen zur gemeinsamen Berechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Erfreulicherweise ist ab 1.7.2015 die gemeinsame Entrichtung der GrESt und der Eintragungsgebühr wieder möglich. Die Verordnung des BMJ zur Änderung der Grundbuchsgebührenverordnung (BGBl II 157/2015) finden Sie hier, die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung des BMF (BGBl II 156/2015) finden Sie hier

Bitte beachten Sie:

  • Für die gemeinsame Selbstberechnung kommt es nicht auf das Datum des Abschlusses des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes an, dieses kann auch vor dem 1.7.2015 liegen. 
  • Vergessen Sie nicht auf die Einforderung der Eintragungsgebühr auf Ihr Anderkonto. 

Hier finden Sie die neuen Eingabemasken mit den einzelnen Bearbeitungsschritten in FinanzOnline:

Selbstberechnung durch Parteienvertreter - Maske FinanzOnline

Bei Selbstberechnung wird pro Erwerber eine Vorgangsnummer generiert, die im Grundbuchsgesuch anzugeben ist, damit entfällt die bisherige Selbstberechnungserklärung.

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