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Verwendung Ihres Rechtsanwaltsausweises als Bürgerkarte

Um Ihren Rechtsanwaltsausweis als Bürgerkarte einsetzen zu können, ist das Aufbringen einer Personenbindung erforderlich.

Sie finden hier eine Anleitung (siehe unten), wie der Aktivierungsvorgang in wenigen Schritten durchgeführt werden kann.

Die Anleitung wird dankenswerterweise von der A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH zur Verfügung gestellt (Homepage www.a-trust.at).

Weiterführende Informationen zur Bürgerkarte finden Sie auch unter https://www.buergerkarte.at/.

 

Anleitung als Download-Dokument

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