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Treuhandschaft

Die Rechtsanwaltskammern in Österreich führen Kontrolleinrichtungen über die von Rechtsanwälten vertraglich übernommenen Treuhandschaften.

Was ist eine Treuhandschaft? 

Die Treuhandschaft ist eine Dienstleistung der Österreichischen Rechtsanwälte, die bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, besonders bei Liegenschaftskaufverträgen, eine zentrale Rolle spielt. Sie dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber dem Vertragspartner, z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung.

Anwaltliches Treuhandbuch 

Um nun die Abwicklung von Treuhandschaften zu vereinheitlichen und jenen Personen, die einem Rechtsanwalt Geld treuhändig anvertrauen, erhöhten Versicherungsschutz zu bieten, wurde im Oktober 1995 das Anwaltliche Treuhandbuch geschaffen.

Die Rechtsanwaltsordnung (§ 10a RAO) verpflichtet jeden Rechtsanwalt eine von ihm übernommene Treuhandschaft eigenverantwortlich auszuüben und grundsätzlich ab einem Treuhanderlag von über € 40.000,-- bzw wenn eine Sicherung in einer Treuhandeinrichtung gesetzlich angeordnet ist, über eine von der Rechtsanwaltskammer zu führende Treuhandeinrichtung abzuwickeln. Ihr Rechtsanwalt informiert Sie über Ihren Versicherungsschutz.

Wo erfahre ich Details? 

Wenn Sie sich genauer informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer jenes Bundeslandes, welcher der Rechtsanwalt, den Sie beauftragen wollen, angehört.

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