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Kundmachung der Satzung Teil A 2018, der Satzung Teil B 2018 und der Satzung Teil C 2018

Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2016 (BGBl I 10/2017) wurde die Kompetenz zur Erlassung der Satzungen für die auf dem Umlage- und dem Kapitaldeckungssystem beruhenden Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für den Fall der Krankheit auf die Vertreterversammlung des ÖRAK übertragen. Diese Gesetzesänderung hat der ÖRAK zum Anlass genommen, diese Verordnungen umfassend zu überarbeiten. Bei der Vertreterversammlung am 17.11.2017 wurden die Satzung Teil A 2018, die Satzung Teil B 2018 und die Satzung Teil C 2018 einstimmig beschlossen. Mit Bescheid vom 21.11.2017 hat der Bundesminsiter für Justiz die Verordnungen genehmigt.

Die Satzung Teil A 2018, die Satzung Teil B 2018 und die Satzung Teil C 2018 wurden am 30.11.2017 auf der Homepage des ÖRAK unter Kundmachungen veröffentlicht und treten mit 01.01.2018 in Kraft. Erläuterungen, Textgegenüberstellungen und weiterführende Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter www.rechtsanwaelte.at unter dem Menüpunkt Versorgungseinrichtungen/Satzungen

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