zur Navigation, zu nützlichen Links

ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2018

Anlässlich des Anwaltstages in Wien veröffentlicht der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht. Dabei handelt es sich um eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Dieser Bericht veranschaulicht in umfassender Weise, was die Rechtsanwaltschaft zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa beiträgt.

Unentgeltliche Beratung und Vertretung von 40.000 Bürgern

Im Jahr 2017 erfolgten insgesamt 20.864 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern. Der Wert, der dabei für die betroffenen Bürger unentgeltlich erbrachten Leistungen, betrug insgesamt rund 42 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ wurden 2017 knapp 18.000 Bürger von rund 1.300 Rechtsanwälten unentgeltlich beraten. Über den für alle festgenommenen Beschuldigten kostenlos zur Verfügung stehenden und seit 1.1.2017 neu aufgesetzten Verteidigernotruf erfolgten seit Beginn des Jahres 2017 bis einschließlich August 2018 bereits 2.233 Kontaktaufnahmen. Insgesamt haben Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2017 rund 40.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten.

Begutachtung von 138 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Der Rechtsanwaltsordnung folgend, beobachtet der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz und zeigt dabei Missstände und Mängel auf. Auch im Bereich der Gesetzesbegutachtung leisten die österreichischen Rechtsanwälte wertvolle Arbeit. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 138 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Zum vielfältigen Aufgabenbereich des ÖRAK zählt auch der jährliche Wahrnehmungsbericht, welcher dieses Jahr am 10. Dezember 2018 – dem internationalen Tag der Menschenrechte -  veröffentlicht wird.

Informativer Statistikteil

Der Tätigkeitsbericht enthält darüber hinaus einen aufschlussreichen Statistikteil. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. In Österreich verfügen nur 13 Kanzleien über 10 oder mehr Partner. Von den per 31.12.2017 in Österreich eingetragen 6.238 Rechtsanwälten sind knapp über 22 Prozent Frauen. Dabei lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil seit den 60er Jahren beträchtlich gestiegen ist. Das kontinuierliche Wachstum lässt sich auch darin erblicken, dass unter den per 31.12.2017 registrierten 2.215 Rechtsanwaltsanwärtern der Anteil an Frauen fast 50 Prozent beträgt.

Den Tätigkeitsbericht 2018 des ÖRAK können Sie online unter www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht abrufen.

Rechtsanwalt
finden