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Resolution zur rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit

Die Delegierten zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) haben in der Vertreterversammlung am 28. September 2018 in Wien nachstehende

R e s o l u t i o n

gefasst:

Zum Schutz des Grundrechtes der Bürger auf einen unabhängigen und verschwiegenen Rechtsanwalt, des Grundrechtes der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf eine verschwiegene Kommunikation mit ihren Mandanten sowie zur Sicherung eines fairen Verfahrens, richten die gewählten Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs an die Bundesregierung und die Mitglieder des Nationalrates die 

F o r d e r u n g:

Die Unversehrtheit der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit muss gesichert und durch scharfe Sanktionen vor Eingriffen geschützt sein. Aus diesem Grund ist verfassungsgesetzlich sicher zu stellen, dass die gesamte rechtsanwaltliche Korrespondenz, Kommunikation, Aufzeichnungen etc. ihre Mandanten betreffend  – gleichgültig wo sich diese Daten bzw. Unterlagen digital oder in physischer Form befinden – einem absoluten Geheimnisschutz mit umfassenden Verwertungsverboten unterliegen und eine Verletzung unter Strafsanktion gestellt wird.

Die Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs rufen die politischen Entscheidungsträger der Republik Österreich dazu auf, die Unversehrtheit der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit zu wahren und zu schützen und diese Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. 

Erwägungen:

Die Verschwiegenheit ist neben der Unabhängigkeit und der absoluten Treue zum Mandanten eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Alle Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie durch Inanspruchnahme von zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwälten keine Beweismittel welcher Art auch immer gegen sich selbst schaffen. 

Die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit ist nicht nur Recht und Pflicht jedes Rechtsanwalts, sondern vor allem auch ein Recht jedes einzelnen Bürgers, welches vorrangig zu seinem Schutz dient, auch und vor allem gegenüber staatlichen Behörden und Institutionen. 

Die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit stellt eine unentbehrliche Garantie für die effektive Gewährleistung des Rechts auf ein faires Verfahren dar. Unabhängige, zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwälte sind Garanten für das Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaates. Nur durch Gewährleistung und Achtung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit wird der Rechtsfrieden gewahrt und Rechtssicherheit geschaffen.

Seit einiger Zeit sind in Österreich jedoch vermehrt Versuche zu beobachten, die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit aufzuweichen und auszuhöhlen.

Auch Geheim- und Nachrichtendienste, welche die vertrauliche rechtsanwaltliche Kommunikation überwachen, bedrohen durch ihre Praktiken Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit, was bereits im Jänner 2015 durch den Rechtsausschuss des Europarats festgestellt wurde (vgl. den Bericht zur Massenüberwachung des Rechtsausschusses des Europarates vom 26. Jänner 2015).

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse betreffend den BVT-Untersuchungsausschuss stellt die österreichische Rechtsanwaltschaft mit großer Besorgnis fest, dass das Grundrecht der Bürger auf vertrauliche Kommunikation mit ihren Rechtsanwälten in Österreich nicht lückenlos geschützt ist. 

Es ist fatal, wenn die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit ausgerechnet durch staatliche Institutionen gebrochen und somit die Rechte der Bürger und unser demokratischer Rechtsstaat in seinen Grundfesten verletzt werden. Der dadurch verursachte Schaden für den Rechtsstaat ist immens und beeinträchtigt das Vertrauen der Menschen in diesen nachhaltig.

ÖSTERREICHISCHER RECHTSANWALTSKAMMERTAG

Dr. Rupert Wolff

Rechtsanwalt
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