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Vorsorgevollmacht ab 1.7.2018

Am 1.7.2018 trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft. Damit wurde das einstige Sachwalterrecht umfassend reformiert. Vorgesehen ist eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Unter anderem hat sich auch in Zusammenhang mit der Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten einiges geändert.

Verschaffen Sie sich daher schon jetzt einen Überblick über die neue Rechtslage. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie HIER.

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