zur Navigation, zu nützlichen Links

39. Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte offenbart Mängel in Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) präsentiert „Fieberkurve des Rechtsstaates“ am heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte

Der jährliche Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte ist ein wichtiges Werkzeug zur Visualisierung und zur Korrektur von Irrwegen der Justizbehörden. Diese „Fieberkurve des Rechtsstaates" zeigt sehr eindrücklich und plakativ, wo Justiz, Verwaltung aber auch Politik Verhaltensweisen zeigen, die vermeidbar, verbesserungswürdig oder schlicht nicht akzeptabel sind. Vom Verhalten einzelner Richter bis hin zu strukturellen Mängeln im Gerichtsbetrieb und politischen Fehlentwicklungen werden von den 5.800 österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den 1.900 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern zahlreiche Kritikpunkte über das Jahr zusammengetragen, vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ausgewertet und veröffentlicht. „Im Mittelpunkt steht der Schutz und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit“, erklärt ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff die Zielsetzung. Dazu zählen sowohl Rechtsstaatlichkeit bei der Gesetzwerdung, als auch der barrierefreie Zugang zum Recht, die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den jeweiligen Verfahren und die grundrechtskonforme Behandlung von Menschen durch staatliche Behörden. Besonderes Augenmerk legen die Rechtsanwälte in ihrem aktuellen Bericht auf die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte, weshalb für die Präsentation auch der heutige Internationale Tag der Menschenrechte gewählt wurde.

Grundsätzliches zum Zugang zum Recht

Trotz erfolgreicher Abwehr der massiven Verteuerung beim Erben und Schenken im Zuge der Neuregelung der Gebühr für Eintragungen im Grundbuch ist die österreichische Justiz nach wie vor teuer. Der Eigendeckungsgrad von 110 Prozent liegt weit über dem europäischen Durchschnitt von 22 Prozent. Dass die Zahl der Geschäftsfälle im Bereich der Justiz rückläufig ist, wird als Indiz dafür gewertet, dass bereits viele Menschen aufgrund des stetig steigenden Gebührendrucks davor zurückschrecken, ihre Rechte zu wahren. Gleichzeitig sind die heimischen Justizbehörden im europäischen Vergleich personell massiv unterbesetzt. Die Rechtsanwälte fordern daher, in personelle Ressourcen und eine Verlängerung der Gerichtspraxis bei adäquater Bezahlung zu investieren. Gleichzeitig müssen auch die Gerichtsgebühren reduziert sowie eine Deckelung bei hohen Streitwerten eingezogen werden.

Weitere Hürden im Zugang zum Recht offenbaren massive Praxisprobleme durch die Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit, die sich als reine PR-Maßnahme entpuppt hat, zu häufigen Vertagungen führt und den Betroffenen zusätzliche Kosten verursacht, sowie die geplante Schließung von Bezirksgerichten ohne erkennbares Konzept. „Wenn man Bezirksgerichte schließt und für die verbleibenden gleichzeitig die Streitwertgrenzen erhöht, ist das eine bewusste Inkaufnahme einer Strukturüberforderung, welche weder der Schnelligkeit und Qualität der Rechtsprechung noch dem Arbeitsklima innerhalb der Justiz zuträglich sein wird“, so Wolff. Ziel einer Strukturreform müsse eine Verbesserung des Zugangs zum Recht sein, dafür sei ein Gesamtkonzept erforderlich, das jedoch nicht erkennbar ist. „Wir wünschen uns einen offenen Dialog über Möglichkeiten einer Strukturreform“, fordert der ÖRAK-Präsident.

Gesetzgebung – „Good Governance“-Regeln notwendig

Im Beobachtungszeitraum waren die Rechtsanwälte mit 192 Gesetzesentwürfen und Verordnungen konfrontiert. In immer mehr Begutachtungsverfahren ist jedoch der Begutachtungszeitraum so gering bemessen, dass eine gewissenhafte und detaillierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorschlag für Experten nicht möglich ist. Immer öfter findet auch gar keine Begutachtung statt oder werden Ministerratsbeschlüsse unmittelbar nach Begutachtungsende gefasst, sodass den Legisten der Ministerien nicht einmal theoretisch Zeit bleibt, die zahlreichen Stellungnahmen zu sichten, geschweige denn die fundierten Expertisen auch tatsächlich zu berücksichtigen. „Man hat den Eindruck, die Begutachtung werde nur als lästiges Erfordernis angesehen“, befürchtet Wolff. Ein Zugang, der demokratiepolitisch und rechtsstaatlich bedenklich sei. „Wir fordern daher die Schaffung verbindlicher „Good Governance“-Regeln im Gesetzwerdungsprozess“, so Wolff. Demnach sei in der Gesetzesbegutachtung ein Mindestverfahren mit ausreichenden Fristen vorzusehen. Notwendig sei auch die Schaffung einer Verständigungspflicht aller Personen und Organisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sobald es nach dem Begutachtungsverfahren zu gravierenden Veränderungen am ursprünglichen Entwurf kommt, wie es in diesem Jahr bei der geplanten Novellierung des § 112 StPO der Fall gewesen ist. Änderungen sollten in einer Form gekennzeichnet werden, die sicherstellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Homepage des Parlamentes nachvollziehen kann, wann und auf wessen Anregung hin die jeweilige Änderung erfolgt ist. Zu guter Gesetzgebung gehöre aber auch eine konkrete und nachvollziehbare Folgeabschätzung in finanzieller und rechtlicher Hinsicht, die derzeit trotz entsprechender Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz oft nicht vorhanden sei, so Wolff.

Einhaltung der Grundrechte – insbesondere durch den Gesetzgeber

Betont kritisch sieht Wolff die aktuellen Bestrebungen des Justizministeriums, eine Abfrage der im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Verbindungs- und Standortdaten der Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen. „Dieses Vorhaben ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und widerspricht klar dem Regelungszweck der zugrunde liegenden EU-Richtlinie, die zur präventiven Bekämpfung von Terrorismus erlassen wurde“, warnt Wolff. „Ich halte dies für höchst bedenklich“. Die Rechtsanwälte haben sich bereits bisher massiv gegen einen Ausbau des Überwachungsstaates durch die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und werden dies auch zukünftig tun. „Ich appelliere an die Politiker in unserem Land, endlich die Stopp-Taste zu drücken“, so Wolff.

Einzelfälle offenbaren gravierende Mängel

„Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine umfangreiche Liste von Vorkommnissen, die eines Rechtsstaates unwürdig sind“, so Wolff. Das beginnt mit unbesetzten Gerichtsabteilungen über unvollständige Aktenausfertigungen für Verteidiger, die teilweise schon Detektivarbeit leisten müssen, um alle Aktenteile einsehen zu können, bis hin zu fremdenfeindlichen Äußerungen eines Richters in einem Strafverfahren. „Es darf nicht sein, dass Menschen mit anderer Muttersprache vom Gericht eine Abschrift des Urteils mit der Begründung verweigert wird, sie könnten ja ohnehin nicht deutsch. Dass Verhandlungen so kurzfristig anberaumt werden, dass der betroffene Bürger keine Zeit mehr hat, mit seinem Rechtsanwalt den Akteninhalt zu besprechen. Dass die Polizei erkennungsdienstliche Maßnahmen aus Gewohnheit, aber ohne Rechtsgrundlage durchführt. Dass Freigesprochene eines Strafverfahrens mit einem in keiner Weise sachgerechten Entschädigungsbetrag abgespeist werden. Dass der Verteidiger Gutachten in unvollständiger Form erhält. Dass der durchgängige elektronische Strafakt trotz jahrelanger Ankündigung und trotz Teilnahme jedes Gerichts und jedes Rechtsanwaltes am elektronischen Rechtsverkehr nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Dass man im 21. Jahrhundert mit einem Münzkopierer hantieren muss, um sich eine Abschrift eines Aktes bei der Wiener Fremdenpolizei zu beschaffen und zu diesem Zweck auch noch kiloschwere Münzsammlungen mitzuführen hat“, so Wolff.

Weiters dürfe es nicht sein, dass es gerade in Obsorgeverfahren zu weitreichenden Verzögerungen kommt, weil eine Richterstelle unbesetzt bleibt und Gerichtsgebäude an Nachmittagen versperrt sind, obwohl eine Verhandlung angesetzt ist. Und wenn als Urkundenvorlage nur Fotos im Original vom Richter zugelassen werden, obwohl solche bereits im ERV elektronisch übermittelt wurden und ein Farbdrucker bei Gericht vorhanden ist, dann sei das, auch wenn dieses Verhalten von der Prozessordnung gedeckt ist, eine absolut unnotwendige Behördenwillkür, die abgestellt werden müsse. „Wir sprechen hier von zum Teil gravierenden Mängeln, vor allem in Bezug auf die Einhaltung von Grundrechten, wie jenes auf ein faires Verfahren“, betont Wolff.

Durchaus besorgniserregend sind auch einige Beschwerden in Zusammenhang mit Justizanstalten. Sowohl die Nichtmeldung von Verlegungen in andere Justizanstalten, als auch die Nichtmeldung einer ansteckenden Krankheit eines Insassen machen den betroffenen Rechtsanwälten das Leben nicht leichter. „Wenn der Mandant jedoch die Einzelzelle mit auffälligen Verletzungen verlässt, der Rechtsanwalt dies korrekterweise zur Anzeige bringt und sich deshalb letztlich wegen Verleumdung zu verantworten hat, ist das eine behördliche Chuzpe die auch nicht unerwähnt bleiben sollte“, so Wolff.

Wahrnehmungsbericht erkennt und verbessert strukturelle Schwächen im Justizsystem

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag wird dem Justizministerium und allen anderen zuständigen Stellen wie gewohnt einen umfassenden Bericht erstatten und die Abstellung der konstatierten Mängel weiter verfolgen. „Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein wesentliches Menschenrecht, das strikt einzuhalten ist. Der Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger vor allen Angriffen auf dieses Grundrecht schützen“, so Wolff. Gemeinsame Projekte wie der rechtsanwaltliche Journaldienst für Festgenommene sorgen für eine Verbesserung im Grundrechtsschutz, aber auch für Verfahrensoptimierung und Beschleunigung. Die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehen mit diesem Projekt gemeinsam mit dem Justiz- und Innenministerium einen Weg der Wurzelbehandlung vieler Probleme. Frühzeitige Professionalisierung des Verfahrens ist bei vielen der genannten Einzelfälle ein Schlüssel zu Effizienzsteigerung und mehr Rechtsstaatlichkeit.

Die österreichischen Rechtsanwälte sagen
- nein zur vorbehaltslosen Verwendung von Vorratsdaten bei Urheberrechtssachen,
- nein zu jedem Versuch, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf verschwiegene Kommunikation mit einem Rechtsanwalt, einem Journalisten, einem Arzt und anderen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufen, auszuhöhlen,
- nein zur Regulierung des Aktenanfalls bei Gericht über zu hohe Gebühren, - nein zum Selbstverständnis der Justiz als „Großunternehmen“,
- nein zu weiteren Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte durch den Gesetzgeber und
- nein zu intransparenter Gesetzgebung mit Scheinbegutachtungen.

Die österreichischen Rechtsanwälte sprechen sich
- für die Verbesserung der Waffengleichheit im Strafverfahren,
- für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens für jede Bürgerin und jeden Bürger, unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten,
- für einen barrierefreien, leistbaren Zugang zum Recht,
- für mehr Personal im Bereich der Justiz und Investitionen in dessen Aus- und Weiterbildung,
- für einen modernen, transparenten, für die Bürger nachvollziehbaren Gesetzwerdungsprozess,
- für eine Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte und
- für einen Dialog zur Verbesserung der genannten Problemstellen aus.

Der 39. Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte ist ab sofort auf der Homepage des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages unter www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php online abrufbar.

In Österreich gibt es 5800 Rechtsanwälte und 1900 Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

 

Rechtsanwalt
finden