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Anwaltstag: ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2014

Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte vorgelegt: Unentgeltliche Beratung und Vertretung von 38.000 Bürgern; 136 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet; Verbesserungsvorschläge an Politik

Anlässlich des morgigen Anwaltstages in Hall in Tirol veröffentlicht der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht - eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Auf 52 Seiten wird der Beitrag der Rechtsanwaltschaft für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa dargelegt. Im Rahmen der Berufsausübung jeder einzelnen Rechtsanwältin und jedes einzelnen Rechtsanwaltes, durch die Arbeit der Standesvertretung aber auch durch diverse Sozial- und Serviceleistungen, die für die Betroffenen unentgeltlich erbracht wurden: Die Verfahrenshilfe in Straf- und Zivilverfahren, die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“, der Festnahme Notruf, die Beratung und Vertretung minderjähriger Gewalt- und Verbrechensopfer und zahlreiche weitere Leistungen.

Insgesamt 38.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten

Im Jahr 2013 gab es insgesamt 22.975 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern. Der Wert der dabei für die Betroffenen unentgeltlich erbrachten Leistungen betrug insgesamt 37 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ erhielten über 14.000 Bürger kostenlos anwaltlichen Rat. Der für alle festgenommenen Beschuldigten rund um die Uhr und kostenlos unter 0800 376 386 erreichbare Festnahme Notruf wurde seit 2008 bisher 2.925 Mal kontaktiert (Stand Juli 2014). „Insgesamt haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Vorjahr rund 38.000 Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich anwaltlich beraten oder vertreten“, fasst ÖRAK-Präsident Rupert Wolff zusammen, „eine beeindruckende Bilanz“. Schließlich handle es sich um Menschen, die ihre Rechte andernfalls nicht wahren könnten, betont Wolff die Bedeutung dieses Einsatzes der Rechtsanwaltschaft für den Zugang zum Recht, den Rechtsfrieden und damit für die Allgemeinheit.

136 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet; zahlreiche Verbesserungsvorschläge an die Politik

Aber auch die Aufgaben und Leistungen der anwaltlichen Standesorganisation werden im ÖRAK-Tätigkeitsbericht 2014 aufgezeigt. Die Rechtsanwaltsordnung sieht vor, dass der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz beobachtet und dabei Missstände und Mängel aufzeigt. Darüber hinaus wird jährlich eine Vielzahl von Gesetzesentwürfen begutachtet und geprüft. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 136 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Das Zeichnen einer „Fieberkurve des Rechtsstaates“ in Form des jährlichen Wahrnehmungsberichtes und diverse andere Aufgaben gehören ebenso zum Leistungsspektrum. „Die österreichische Rechtsanwaltschaft prägt und fördert durch ihren täglichen Einsatz den Rechtsstaat Österreich“, so Wolff. Es liege auf der Hand, dass sich aus der umfangreichen Tätigkeit eine Reihe von konkreten Verbesserungsvorschlägen an die Politik ableiten lassen, die ebenfalls im Tätigkeitsbericht aufscheinen. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Zugang zum Recht, Grundrechtsschutz, das strafrechtliche Ermittlungs- sowie das Haupt- und Rechtsmittelverfahren, eine Reform des Erb- und Sachwalterrechts sowie das Gesetzgebungsverfahren an sich.

Umfangreicher Statistikteil 

Ebenfalls im Tätigkeitsbericht enthalten ist ein umfangreicher Statistikteil, dem zu entnehmen ist, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. Nur zehn Kanzleien in Österreich verfügen über 10 oder mehr Partner.
Von den 5.805 per 31.12.2013 in Österreich eingetragen Rechtsanwälten sind 20 Prozent Frauen, wobei sich der Frauenanteil seit 1997 verdoppelt hat und weiter kontinuierlich wächst. So beträgt der Frauenanteil unter den per 31.12.2013 exakt 2.031 registrierten Rechtsanwaltsanwärtern bereits über 47 Prozent. „Eine erfreuliche Entwicklung, die wir seitens der Standesvertretung durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Rechtsanwaltsberuf und Familie weiter fördern“, so Wolff.

Informationen zum Serviceangebot und österreichweite Rechtsanwaltssuche unter www.rechtsanwaelte.at

Der Tätigkeitsbericht 2014 des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) ist unter http://www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht/  online abrufbar. Informationen zu allen Serviceangeboten sowie das österreichweite, tagesaktuelle Rechtsanwaltsverzeichnis, in dem Rechtsanwälte nach zahlreichen Kriterien gesucht werden können, sind unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.


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