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ÖRAK: Rechtsanwaltschaft kann Anlassgesetzgebung im Bereich des Mietrechts nichts abgewinnen

Benn-Ibler: „Die überfallsartige Außerkraftsetzung von Wertsicherungsklauseln im Mietrecht verstößt gegen das verfassungsrechtliche Sachlichkeitsgebot und ist gleichheitswidrig!“

In seiner von Dr. Alix Frank-Thomasser vorbereiteten Stellungnahme spricht sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) strikt gegen den vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Gesetzesentwurf einer Anhebung des Schwellenwertes für die Wertsicherung von Kategoriemieten aus. Demnach soll die Schwellgrenze von derzeit 5% auf 10% angehoben werden. „Was auf den ersten Blick für eine Entlastung der Mieter gehalten werden könnte, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als rechtlich bedenkliche Mogelpackung“, so ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler.

„Unausweichliche und sachlich gerechtfertigte Wertsicherungen zu verzögern, um diese dann später umso härter greifen zu lassen, ist keine ernstzunehmende, strukturelle Entlastung der Mieter“, weist Benn-Ibler auf die Folgen der geplanten Neuregelung hin. „Die Anhebung des Schwellenwertes auf 10% verhindert nicht ein Ansteigen des Mietzinses, sondern zögert dieses lediglich hinaus.“

Neben den negativen, langfristigen Folgen für die Mieter ortet der ÖRAK-Präsident auch gravierende rechtliche Mängel. „Beachtet man, dass Wertsicherungen fixer Bestandteil vieler Lebensbereiche sind, stellt sich die berechtigte Frage, ob eine bloß auf das Mietrecht beschränkte Novellierung nicht sogar dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht“, so Benn-Ibler, „auch das verfassungsrechtliche Sachlichkeitsgebot würde dadurch außer Acht gelassen“.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Beschlussfassung im Nationalrat frühestens Mitte September möglich ist, das Gesetz jedoch rückwirkend bereits per 1. September in Kraft treten soll, ist der Entwurf auch als verfassungsrechtlich höchst bedenklich einzustufen. „Ein rückwirkender Eingriff in Rechte Dritter ist entschieden abzulehnen“, so Benn-Ibler, der die politischen Entscheidungsträger dazu auffordert, auch in Wahlkampfzeiten besonnene und verantwortungsvolle Rechtspolitik zu betreiben.

 

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Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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