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ÖRAK zu Passgesetznovelle: Verpflichtender Fingerprint greift massiv in Grundrechte ein

Benn-Ibler: „Die österreichische Rechtsanwaltschaft hält Eckpunkte des Gesetzesvorschlags für grund- und datenschutzrechtlich äußerst bedenklich!“

Dass an einer Anpassung österreichischer Rechtsvorschriften an die entsprechende EU-Verordnung kein Weg vorbei führt, steht zwar grundsätzlich außer Frage, was die inhaltliche Umsetzung sowie die Verordnung selbst anlangt, lässt sich aus Sicht der Rechtsanwaltschaft jedoch reichlich Verbesserungsbedarf ausmachen. In seiner von RA Dr. Eric Heinke vorbereiteten Stellungnahme äußert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) vor allem massive grundrechtliche Bedenken, die es auszuräumen gilt.

Insbesondere das Grundrecht jedes Menschen, jedes Land zu verlassen sieht ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler durch den vorgelegten Entwurf bedroht. „Dieses Staatsbürgerrecht an die Abgabe biometrischer Daten (Fingerabdrücke) zu binden ist eine unverhältnismäßige Einschränkung.“ Die geplante Vepflichtung, biometrische Daten abzugeben und sowohl von Sicherheitsorganen des eigenen wie auch fremder Länder speichern und verarbeiten zu lassen, sorgt für Irritationen. „Wenn schon eine Grundfreiheit eingeschränkt werden soll, so hat dies mit entsprechender Verhältnismäßigkeit zu geschehen“, so Benn-Ibler, „diese wird im vorliegenden Entwurf außer Acht gelassen.“

Neben dem Hinweis auf eine Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit, äußert der ÖRAK-Präsident auch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards durch Drittstaaten, sowie deren Kontrolle. „Zwar sollen die auf dem Chip gespeicherten Daten nur von Staaten ausgelesen werden dürfen, die angemessene Datenschutzstandards einhalten, einen Vorschlag zur Überprüfung dieser Einhaltung muss der Entwurf jedoch schuldig bleiben“, weist Benn-Ibler auf die mangelnde rechtliche und auch faktische Kompetenz hin, sich in die souveränen Angelegenheiten eines Drittstaates einzumengen.

Auch die mögliche Diskriminierung von EU-Bürgern gegenüber Staatsbürgern anderer Länder, die zumindest potentiell in das EU-Gebiet einreisen können ohne in ihrem Land ebenso strengen Anforderungen unterworfen zu sein, stellt ein Spannungsfeld dar, das problematisch erscheint. „Zusätzlich zu den bereits angeführten Kritikpunkten muss auch auf diese Thematik hingewiesen werden“ so Benn-Ibler, der zusammenfassend mehr Sorgfalt im Umgang mit Grundrechten des freien Bürgers einmahnt.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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