zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtsanwaltschaft begrüßt Abschaffung der Erbschaftssteuer und die Möglichkeit der Gewinnrücklage für Freie Berufe

Wien (OTS) - Äußerst befriedigt zeigte sich der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Benn-Ibler, über die Entscheidung der Bundesregierung, die Erbschaftssteuer auslaufen zu lassen. Auch die Möglichkeit einer Gewinnrücklage für bilanzierende Freiberufler begrüßt er. "Damit seien wichtige rechtspolitische Forderungen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages erfüllt worden", so Benn-Ibler.

Als einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit sieht Präsident Dr. Benn-Ibler die beim VfGH erkämpfte Möglichkeit steuerlicher Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bei freiberuflicher Tätigkeit. "Die kolportierte Ziffer von 100 Mio. Euro Entlastung für die Freien Berufe erscheint aber als bei weitem zu hoch gegriffen, da diese Möglichkeit nur den bilanzierenden Freiberuflern offen steht und nur eine geringe Zahl dieser tatsächlich bilanziert", bemerkt der Präsident des ÖRAK kritisch zu Details der aktuellen Diskussion.

"Doch selbst eine steuerfreie Erbschaft kann zivilrechtliche Probleme nicht wettmachen, die durch unpräzise Regelungen provoziert werden können. Daher ist professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt eine sachgerechte Maßnahme, die man wahrnehmen sollte", stellt der Präsident fest. Eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtsanwälte ist es für Rechtssicherheit bei der Regelung von Nachlass und Erbschaft zu sorgen. Der Rechtsanwalt hat die Antworten zu allen Fragen bezüglich Erben und Vererben. Der "Erbrechts-Check" ist ein kostengünstiges Beratungspaket, das österreichische Rechtsanwälte all jenen anbieten, die zur rechten Zeit Verantwortung für die Zukunft Ihrer Familien wahrnehmen wollen. (Weitere Informationen unter www.rechtsanwaelte.at)

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz
Tel.: 01 / 535 12 75- 15

Rechtsanwalt
finden