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Rechtsanwaltschaft freut sich auf Zusammenarbeit mit Justizministerin Bandion-Ortner

ÖRAK-Präsident Benn-Ibler: „Es ist erfreulich, dass mit Claudia Bandion-Ortner eine anerkannte Expertin aus der Praxis nominiert wurde.“

Die österreichische Rechtsanwaltschaft freut sich auf die Zusammenarbeit mit Mag. Claudia Bandion-Ortner als Nachfolgerin von Dr. Maria Berger für die kommende Legislaturperiode an der Spitze des Bundesministeriums für Justiz. „Besonders erfreulich ist, dass eine anerkannte Expertin aus der Praxis für diese verantwortungsvolle Funktion gewonnen werden konnte“, meint Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Gleichzeitig bedankt sich der ÖRAK-Präsident bei der scheidenden Bundesministerin für die stets gute und professionelle Zusammenarbeit während der letzten beiden Jahre. „Unter Maria Berger wurden einige wichtige, rechtspolitische Weiterentwicklungen in Angriff genommen, dies spiegelt sich auch im aktuellen Regierungsprogramm wider“, so Benn-Ibler.

So finden unter dem Kapitel Justiz zahlreiche Projekte Berücksichtigung, deren Entwicklung von der Rechtsanwaltschaft stets begrüßt und gefordert wurde. „Zentrale Forderungen der Rechtsanwälte wie etwa ein Modell der Gruppenklage und die wirtschaftlich notwendige GmbH-Reform sind ebenso Bestandteil des Regierungsprogramms wie eine zeitgemäße Modernisierung des Familienrechts und eine Reform der Geschworenengerichtsbarkeit“, so Benn-Ibler. „Auf die neue Justizministerin warten also zahlreiche wichtige Punkte, an denen der Hebel anzusetzen ist“, ergänzt Benn-Ibler, „die österreichische Rechtsanwaltschaft ist wie bereits in der Vergangenheit gerne dazu bereit, aktiv an der Bewältigung offener Problemfelder mitzuwirken.“ Jedenfalls sollte so bald als möglich mit der Fertigstellung dieser justizpolitischen Baustellen begonnen werden.

„Auch unter der neuen Führung wird das Justizministerium mit Sicherheit nicht zum Spielball politischer Kräfte werden, sondern ein eigenständiger, transparenter Eckpfeiler unseres Rechtsstaates bleiben“, befindet Benn-Ibler abschließend, „dafür stehen sowohl die neue Ressortchefin selbst als auch die vielen verdienten Mitarbeiter des Hauses sowie die Rechtsanwaltschaft als wachsamer, unabhängiger und profunder Beobachter.“

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien. Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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