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„Schenkungssteuer wird fallen“ – ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler empfiehlt, vorerst von Schenkungen Abstand zu nehmen

Nach dem Wegfall der Erbschaftssteuer hat der VfGH am Freitag aufgrund von Beratungen über eine Beschwerde gegen einen Schenkungssteuerbescheid auf eine Liegenschaft ein dementsprechendes Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

Für den Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht anders ausgehen können, als dass die Schenkungssteuer genauso fallen wird wie die Erbschaftssteuer. „Als Bemessungsgrundlage gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen die Verdreifachung des historischen Einheitswertes, diese Bewertung ist nicht mehr realitätsgerecht und führt zu unsachlichen Schenkungssteuerbeträgen“, so der Anwaltspräsident.

Derzeit wird das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Mit einer Entscheidung des VfGH rechnet der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages noch vor dem Sommer. Benn-Ibler: „Da das Gesetz offenbar nicht zu halten sein wird und die Regierung nicht daran denkt, es durch ein neues zu ersetzen, ist zu empfehlen, derzeit keine Schenkungen abzuschließen und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten!“

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im selben Gesetz (ErbStG 1955) geregelt, in Summe entfallen von den rund 132 Millionen Euro rund 86 Mio. auf die Erbschafts- und 46 Mio. auf die Schenkungssteuer. Als Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Foto beiliegend
Bildtext: Dr. Gerhard Benn-Ibler, ÖRAK-Präsident, Fotocredit: ÖRAK, Abdruck honorarfrei

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15 PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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