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Verfassungsgerichtshof beurteilt Entwicklung der Einheitswerte bei Schenkungssteuer als nicht verfassungskonform

Österreichische Rechtsanwälte werden durch das Erkenntnis des VfGH bestätigt und mahnen zu Vorsicht bei Schenkungen in naher Zukunft

"Ich begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich. Sie deckt sich völlig mit der rechtlichen Einschätzung der Rechtsanwälte", kommentiert Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, in einer ersten Stellungnahme das Erkenntnis.

Der VfGH befand auch bei der Schenkungssteuer nach entsprechender Gesetzesprüfung, dass die Einheitswerte nicht im Gleichklang an die reale Wertentwicklung angepasst worden sind, und die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage als Ersatz für eine Wertanpassung unzureichend ist.

Benn-Ibler hält an seinem Ratschlag fest, bei Schenkungen Vorsicht walten zu lassen, solange bis Gewissheit über die zukünftige gesetzliche Ausgestaltung besteht.

Gerade im Falle der Schenkungssteuer ist nämlich fraglich, wie die Bundesregierung auf das VfGH-Erkennntis reagieren wird. Anders als bei der Erbschaftssteuer wird die Bundesregierung wohl eine gesetzliche Adaptierung dem bloßen Auslaufenlassen der Steuer vorziehen. Bis zu einer solchen gesetzlichen Neuregelung muss mit großer Vorsicht und Umsicht vorgegangen werden.

"Mehr denn je ist bei einer Schenkung daher eine persönliche, fachlich fundierte Beratung notwendig, um Risken und unnotwendige Kosten zu vermeiden. Es ist wichtig zuvor kompetenten Rechtsrat einzuholen. Die Erfahrungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen dazu zur Verfügung", empfiehlt Benn-Ibler all jenen, die in naher Zukunft einen Schenkungsvertrag errichten möchten.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Presserückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Mag. Julia Bisanz
Tel.: 01/5351275-15, bisanz@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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