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3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) wurde am 21. Jänner 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 27/2021) kundgemacht und tritt mit 25. Jänner 2021 in Kraft. 

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Februar 2021 außer Kraft. Mit einer Verlängerung bis zumindest 7. Februar 2021 ist zu rechnen.

Informationen zu dieser Verordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

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