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COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - Rechtsdienstleistungen weiterhin zulässig

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - COVID-19-NotMV), wurde am Abend des 15. November 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 479/2020) kundgemacht. Die Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft.

Die Verordnung beinhaltet u.a. eine Ausgangsregelung (§ 1) sowie Betretungsverbote (§ 5) des Kundenbereiches von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und von Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen.

Das in § 5 Abs 1 Z 2 geregelte Betretungsverbot des Kundenbereichs von Betriebsstätten von Dienstleistungsunternehmen bezieht sich auf die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (§ 5 Abs 1). Konkretisiert werden körpernahe Dienstleistungen durch eine demonstrative Aufzählung in Abs 2.

Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.

Zu beachten ist, dass gem § 5 Abs 7 alle zulässigen Dienstleistungen tunlichst im elektronischen Wege anzubieten sind. 

Außerdem ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8).

Klarstellungen dazu finden Sie in der „Rechtlichen Begründung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Seite 11, vorletzter Absatz, sowie auf Seite 6, vorletzter Absatz.

Weitere Informationen über die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung und FAQs finden Sie auf der Website des BMSGPK.

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier auf unserer Website.
 

Letzte Aktualisierung: 17.11.2020
 

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