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ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2019

Anlässlich des Anwaltstages in Salzburg veröffentlichte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht. Dabei handelt es sich um eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Dieser Bericht veranschaulicht in umfassender Weise, was die Rechtsanwaltschaft zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa beiträgt.

Unentgeltliche Beratung und Vertretung von 40.000 Bürgern

Im Jahr 2018 erfolgten insgesamt 20.420 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern. Der Wert, der dabei für die betroffenen Bürger unentgeltlich erbrachten Leistungen, betrug insgesamt knapp 40 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ wurden 2018 rund 18.500 Bürger von rund 1.300 Rechtsanwälten unentgeltlich beraten. Über den für alle festgenommenen Beschuldigten kostenlos zur Verfügung stehenden und seit 1.1.2017 neu aufgesetzten Verteidigernotruf erfolgten seit Beginn des Jahres 2017 bis einschließlich August 2019 insgesamt 3.586 Kontaktaufnahmen. Insgesamt haben Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2018 rund 40.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten.

Begutachtung von 175 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Der Rechtsanwaltsordnung folgend, beobachtet der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz und zeigt dabei Missstände und Mängel auf. Auch im Bereich der Gesetzesbegutachtung leisten die österreichischen Rechtsanwälte wertvolle Arbeit. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 175 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Zum vielfältigen Aufgabenbereich des ÖRAK zählt auch der jährliche Wahrnehmungsbericht, welcher dieses Jahr am 10. Dezember 2019 – dem internationalen Tag der Menschenrechte -  veröffentlicht wird.

Informativer Statistikteil

Der Tätigkeitsbericht enthält darüber hinaus einen aufschlussreichen Statistikteil. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. In Österreich verfügen nur 17 Kanzleien über 10 oder mehr Partner. Von den per 31.12.2018 in Österreich eingetragen 6.389 Rechtsanwälten sind knapp über 22 Prozent Frauen. Dabei lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil seit den 60er Jahren beträchtlich gestiegen ist. Das kontinuierliche Wachstum lässt sich auch darin erblicken, dass unter den per 31.12.2018 registrierten 2.304 Rechtsanwaltsanwärtern der Anteil an Frauen fast 50 Prozent beträgt. 

Den Tätigkeitsbericht 2019 des ÖRAK können Sie online unter www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht abrufen.

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