Honorar & Tarife
Der einzelne Anwalt lebt vom guten Ruf seiner Arbeit . Es schützen ihn weder Gebietsschutz noch Konkurrenzverbot. Wesentlich für seine Arbeit ist das Vertrauen seiner Klienten, denn nur wenn Sie sein Honorar als fair empfinden, werden Sie ihn weiterempfehlen.
Die Kosten
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, bei Beginn der Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zu treffen. Denn das Honorar zwischen Ihnen und dem Anwalt Ihrer Wahl kann frei vereinbart werden.
Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) - siehe Gesetzestexte - herangezogen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren.
Genauere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Rechtsanwaltshonorar mit dem Titel "Mein Recht ist kostbar".
Provisionen und Maklerlohn zu verrechnen sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos untersagt.
Auf jeden Fall wird Ihr Anwalt Sie – wenn Sie das wünschen - vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen Kosten Sie dabei zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise wählen oder auch darauf verzichten wollen, entscheiden zuletzt immer Sie selbst.
Generell kann aber gesagt werden, dass die Höhe des Honoraranspruches des Anwaltes mit der Höhe und der Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen steigt.
Wer zahlt wann?
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei dem Gewinner die Kosten zu ersetzen.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.
Im Strafverfahren findet ein teilweiser Kostenersatz im Falle des Freispruches statt.
Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet vor Gericht müssen. Details klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung!
Was mache ich im Falle einer Beschwerde?
Für den Fall, dass Sie mit den Leistungen Ihres Anwaltes nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer, bei der Ihr Rechtsanwalt (entsprechend seinem Kanzleisitz) eingetragen ist.
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