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Rechtsanwaltsverzeichnis

Rechtsanwaltsverzeichnis
Hier finden Sie Informationen über 5889 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich
(Daten vom 19.05.2013 )










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Die Rechtsanwaltskammern

Organisation

Rechtsanwaltskammern

Die Rechtsanwaltskammern sind die Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.

Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern vor jeglicher staatlichen Bevormundung ist Garantie für die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte. Dadurch wird es ihnen möglich, notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen für ihre Klienten aufzutreten.

In jedem Bundesland gibt es eine eigene Rechtsanwaltskammer, der alle Rechtsanwälte, die dort ihren Kanzleisitz haben, angehören. Ebenso gehören der Rechtsanwaltskammer alle Rechtsanwaltsanwärter an, die bei diesen Rechtsanwälten in praktischer Verwendung stehen.

Die Rechtsanwaltskammern sind berufliche Interessenvertretungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss.
Bundesweite Angelegenheiten koordiniert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag.

Aufbau

Alle Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer fassen in der Vollversammlung (Plenarversammlung) die für die Selbstverwaltung notwendigen Beschlüsse. Die Vollversammlung wählt direkt den Kammerpräsidenten und seine Stellvertreter sowie die Mitglieder des Ausschusses. Sie beschließt das Budget, den Rechnungsabschluss und die Satzung der Versorgungseinrichtung.

Der Ausschuss jeder Rechtsanwaltskammer wird in geheimer Wahl aus der Mitte der Kammermitglieder in der Vollversammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören u.a. die Führung der Liste der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsanwärter (Eintragung, Streichung) und die Finanzverwaltung der Beiträge, insbesondere auch der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Aufgaben

Neben den Selbstverwaltungsaufgaben wie Eintragungen in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Beitragswesen, Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Erledigung von Beschwerden und Servicetätigkeiten steht den Rechtsanwaltskammern das Recht zu, Entwürfe von Landesgesetzen ihres Bundeslandes zu begutachten.

Disziplinarrat

Die von den Vollversammlungen der Rechtsanwaltskammern direkt gewählten Disziplinarräte wachen über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.

Die Disziplinarräte dienen damit in erster Linie dem Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung. Gegen ihre Entscheidungen kann ein Rechtsmittel an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK) ergriffen werden. In dieser Instanz entscheiden auch Richter des Obersten Gerichtshofes gemeinsam mit Richtern aus dem Anwaltsstand.
 

Rechtsthemen

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Hier werden Fragen aus den wichtigsten Rechtsgebieten anhand von praktischen Fallbeispielen erläutert.
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