Verbrechensopfer-Beratung
Die "Erste Anwaltliche Auskunft - Verbrechensopferberatung" startete mit Juli 1998 in ganz Österreich und findet bei Bezirksgerichten, in der Regel am Dienstag, im Anschluss an den Amtstag, oder in den Rechtsanwaltskanzleien statt.
Einige Bundesländer haben eine Hotline eingerichtet, über die der Kontakt zu einem Rechtsanwalt hergestellt wird. Nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Verbrechensopferberatung erteilen auch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern.
Wozu?
Opfer von Verbrechen stehen unter hohem persönlichen Druck und fürchten oft bei einer Anzeige der Konfrontation mit dem Täter nicht gewachsen zu sein.
Die Verbrechensopferberatung klärt Fragen, die in so einer Situation auftreten z.B.:
Welche Rechte habe ich als Opfer bei Gericht?
- Muss ich dem Täter gegenübertreten z.B. bei einer Zeugenaussage?
- Inwieweit wird meine Intimsphäre möglicherweise vor Gericht verletzt?
- Soll Anzeige erstattet werden?
- Bestehen Chancen auf finanzielle Entschädigung? usw.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.




















