Reiserecht
Fallbeispiel
Ein Familienvater buchte für sich, seine Gattin, seine minderjährige Tochter und seine Mutter eine Pauschalreise in die Türkei. Der Katalog versprach ein ruhiges Familienzimmer mit 2 getrennten Schlafräumen, einer Minibar und Meerblick.
Vor Ort sah die Sache dann leider anders aus. Durch einen Buchungsfehler wurde aus dem Familienzimmer mit getrennten Schlafzimmern ein 4-Bett-Zimmer. Das „ruhige“ Zimmer war straßenseitig gelegen, vom Meer keine Spur. Auch die Minibar suchte man vergebens.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt worden war und sprach der Familie eine Preisminderung von 15% des Reisepreises zu, wobei als Orientierungshilfe die „Frankfurter Tabelle“ herangezogen wurde. Darüber hinaus erhielt die Familie € 500,-- als Ersatz für entgangen Urlaubsfreuden nach §31e Konsumentenschutzgesetz, weil das Reisebüro, welches als Gehilfe des Veranstalters gilt, den Schaden durch die Fehlbuchung verschuldet hatte.




















