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1. Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Am 25. November 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geändert wird (1. COVID-19-NotMV-Novelle), im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 528/2020) kundgemacht. 

Die Änderungen treten mit 27. November 2020 in Kraft.

Eine konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der 1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung erst nach deren Inkrafttreten in die konsolidierte Fassung eingearbeitet werden.

Weitere Informationen über die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, eine "Rechtliche Begründung" sowie FAQs finden Sie auf der Website des BMSGPK.

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier auf unserer Website.

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