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15.000 Kinder durch Scheidungen betroffen. Rechtsanwälte klären über rechtliche Konsequenzen auf

Die Zahl der Scheidungen in Österreich steigt weiter an, und immer mehr Kinder sind von den Trennungen ihrer Eltern betroffen. Gehen diese neue Partnerschaften ein, bleibt immer die Frage, wie man mit den gemeinsamen Kindern umgeht. Im Rahmen des Ehe- und Partnerschafts-Checks helfen die Österreichischen Rechtsanwälte bei Fragen rund um Kinder bei Ehe und Scheidung.

Die Zahl von Lebensgemeinschaften mit Kindern wächst im Gegensatz zu der sinkenden Zahl von Ehen mit Kindern. Laut neuester Statistik hat die Scheidungsrate in Österreich im vergangenen Jahr eine neue Höchstmarke erreicht: 46 Prozent aller Ehen werden in Österreich derzeit wieder geschieden. Betroffen sind davon aber nicht nur die Partner selbst, sondern österreichweit rund 15.000 Kinder. Patchwork-Familien sind also auch in Österreich im Vormarsch. Aber was müssen die neuen Partner beachten, damit die Kinder nicht (noch mehr) unter der Situation leiden müssen?

Natürlich hat der Zweitvater die Möglichkeit einer Adoption des Kindes. Diese ist aber auch mit gewissen Konsequenzen verbunden. „Mit einem solchen Schritt übernimmt man eine lebenslange Verantwortung. Der neue Vater ist nämlich im Fall einer späteren Trennung oder Scheidung genauso zur Zahlung eines Unterhalts verpflichtet wie zuvor der leibliche Vater. Auch das Thema Erbrecht ist in so einem Fall weiterhin relevant.“, so Dr. Waltraud Steger, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Entscheidet man sich gegen eine Adoption, so gibt es hierzulande auch die Möglichkeit der Namensgebung durch den „neuen“ Elternteil, bei dem die Rechte der leiblichen Eltern weiterhin gewahrt werden. In jedem Fall wird das Kind durch eine Eheschließung automatisch zu einem ehelichen und so ist auch eine gemeinsame Obsorge für das Kind möglich.

Geht ein Elternteil eine neue Ehe ein, ändert sich für den übrigen leiblichen Elterteil rechtlich im Grunde nichts an den Sorgerechtsbestimmungen und den Vereinbarungen, die vor der Trennung getroffen wurden. „Soweit also bei der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, bleibt dieses auch bei einer Adoption durch einen neuen Ehepartner aufrecht. Wenn zuvor sowieso nur die Mutter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind hatte, dann verbleibt diese natürlich auch nur bei ihr“, erklärt Dr. Waltraud Steger.

Beratung durch Rechtsanwälte
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Ehe- und Partnerschafts-Checks der Österreichischen Rechtsanwälte im individuellen Gespräch erörtert und geklärt. Nähere Informationen zu diesem Angebot und eine Liste jener Rechtsanwälte, die diese anbieten, sind unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0 

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