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2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (2. COVID-19-SchuMaV) wurde am 4. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 544/2020) kundgemacht und tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 23. Dezember 2020 außer Kraft. Die Ausgangsregelung (§ 2) tritt mit Ablauf des 16. Dezember 2020 außer Kraft.

Informationen zu dieser Verordnung sowie eine Rechtliche Begründung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

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