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3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz

Am 2. April 2020 haben die Regierungsparteien drei umfangreiche Gesetzespakete, das 3. COVID-19-Gesetz, das 4. COVID-19-Gesetz und das 5. COVID-19-Gesetz, im Parlament eingebracht, die insgesamt 92 Artikel umfassen. Diese Gesetze wurden am 2. April 2020 im Budgetausschuss behandelt und am 3. April 2020 im Nationalrat sowie am 4. April 2020 im Bundesrat beschlossen. Die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt erfolgten ebenfalls bereits am 4. April 2020: BGBl. I Nr. 23/2020, BGBl. I Nr. 24/2020, BGBl. I Nr. 25/2020

Hier haben wir einige wichtige Neuerungen für Sie zusammengefasst. 

 

Letzte Aktualisierung: 04.04.2020

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