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3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-SchuMaV) wurde am 16. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 566/2020) kundgemacht und tritt mit 17. Dezember 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 2. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung außer Kraft.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 26. Dezember 2020 außer Kraft. 

Informationen zu dieser Verordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

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