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35. Europäische Präsidentenkonferenz der Anwaltschaft: Spitzenvertreter aus ganz Europa tagen in Wien

Vom 15. - 17. Februar findet in Wien auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 35. Konferenz der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 250 hochkarätige Teilnehmer aus ganz Europa werden erwartet. Thema der diesjährigen Veranstaltung ist „Better Regulation“.

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs und Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Ronald Rohrer, der Generalprokurator Dr. Werner Pürstl, das Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages sowie die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Österreichs nehmen an den traditionsreichen „Wiener Advokatengesprächen“ teil. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Colin Tyre QC, Präsident des Rats der europäischen Anwaltschaften (CCBE, Council of Bars and Law Societies of Europe), sowie die Vertreter der Anwaltsorganisationen aus fast allen Ländern Europas.

Themenschwerpunkt der diesjährigen Fachkonferenz ist „Better Regulation“. Bei Initiativen zur „besseren Rechtssetzung“ geht es vor allem um die Vereinfachung und Verbesserung rechtlicher Regelungen. Dieses Vorhaben bezieht sich generell auf alle Arten von Regelungen in jedem Rechtsbereich und enthält neben der Überprüfung bestehender Regelungen, die Abschätzung der Folgen gesetzgeberischer Tätigkeit, wozu insbesondere der damit verbundene Verwaltungsaufwand, deren Effektivität und Folgekosten gehören.

Die Rechtsanwaltschaft begrüßt das Streben nach besserer Rechtssetzung. „Für einen gesunden Wirtschaftsstandort sind klare, kohärente und verständliche Vorschriften oberstes Gebot. Eine rasche und einfache Erfassung des Inhalts der Vorschriften und ihre sichere und effiziente Durchsetzung sind für die in der EU tätigen Unternehmen eine wichtige Basis. Sie bilden die rechtliche Grundlage für den Unternehmer, sich in einer globalisierten Welt besser zu behaupten“, so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Besonderes Anliegen der österreichischen Rechtsanwaltschaft ist es daher, dass dieses Ziel, das durch das „Better Regulation“-Vorhaben erreicht werden soll, auch in einem transparenteren Gesetzgebungsverfahren, aufgrund allgemein nachprüfbarer Folgenabschätzungen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes und auch aller rechtsstaatlichen Aspekte erreicht wird.

Auf EU-Ebene gibt es verschiedene Bemühungen die Rechtsetzungstätigkeit besser zu planen, gemeinschaftsrechtliche Vorschriften zu vereinfachen und zu verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsumfeldes für Unternehmen bilden einen wichtigen Teil der gemeinsamen Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der im Frühjahr 2005 erneuerten Lissabon-Strategie. Ende 2003 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Europäischen Kommission eine interinstitutionelle Vereinbarung zur „Besseren Rechtsetzung“ abgeschlossen.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Presserückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Mag. Julia Bisanz
Tel.: 01/5351275-15, bisanz@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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