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36. Europäische Präsidentenkonferenz der Anwaltschaft: Spitzenvertreter aus ganz Europa tagen in Wien

Vom 31. Jänner - 2. Februar findet in Wien auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 36. Konferenz der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 220 hochkarätige Teilnehmer aus ganz Europa werden erwartet. Hauptthema der diesjährigen Veranstaltung ist „Zugang zum Recht - Die Entwicklungen in Europa“.

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, Dr. Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Generalprokurator Dr. Werner Pürstl, das Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages sowie die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Österreichs werden an den traditionsreichen „Wiener Advokatengesprächen“ teilnehmen. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Dr. Peter Köves, Präsident des Rats der europäischen Anwaltschaften (CCBE, Council of Bars and Law Societies of Europe), sowie die Vertreter der Anwaltsorganisationen aus fast allen Ländern Europas.

Zugang zum Recht
Themenschwerpunkt der diesjährigen Fachkonferenz ist „Zugang zum Recht - Die Entwicklungen in Europa“. Der Zugang zum Recht ist in Österreich seit den frühen 80er Jahren ein Thema, dem sich Politik und Öffentlichkeit in besonderer Weise angenommen haben. Es ist daher erfreulich, dass die Europäische Union diesem Thema ebenfalls Aufmerksamkeit zuwendet.

Der Zugang zum Recht wird vom Bürger als Weg zur Gerechtigkeit verstanden. Er ist ein unabdingbarer Teil der Rechtsstaatlichkeit. Es geht dabei einerseits um das Bedürfnis des Bürgers nach Rechtsinformation und daran anschließend um Rechtsdurchsetzung.

Rechtsinformation hat parat und verständlich zu sein, die Rechtsdurchsetzung hat den Grundsätzen der Chancengleichheit, der Effektivität und der Qualität Rechnung zu tragen.

Es bedarf daher einer verständlichen und überschaubaren Rechtsordnung, die leicht zugänglich ist oder leicht zugänglich gemacht werden kann. Es bedarf innovativer Konfliktbereinigungsmaßnahmen und geeigneter Verfahren und deren ständige Optimierung. Die Rechtsdurchsetzung muss leistbar sein, das heißt keineswegs Kostenlosigkeit, sondern zumutbare und tragbare Kosten und staatliche Hilfe für all jene, die sich die Rechtsdurchsetzung nicht leisten können.

Das heißt aber auch ausreichende Ausstattung, insbesondere der Gerichte, mit notwendigem Sachaufwand und Personal.

In besonderer Weise wird der Zugang zum Recht durch die Unabhängigkeit der Richter und der Rechtsanwälte gesichert. Beide sind unabdingbare Garanten für den Zugang zum Recht.

Schließlich bedeutet es die ständige Verbesserung und Fortentwicklung, die Offenheit für neue Entwicklungen und Verfahren. Der Zugang zum Recht ist ein Work in Progress.

Schon unter Justizminister Dr. Broda nahm die Verbesserung des Zugangs zum Recht einen wesentlichen Teil seiner Justizpolitik ein. Beim Zugang zum Recht geht es um eine bürgernahe Gesetzgebung, die Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten oder alternative Konfliktlösungen wie zum Beispiel die Mediation. In Österreich wird die Gewährleistung des Zugangs zum Recht als Aufgabe des Staates gesehen, der dafür durch Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen hat. Dass bei Rechtsdurchsetzung und Rechtsverwirklichung Chancengleichheit zu herrschen habe, ist daher heute Allgemeingut. Ebenso dass Kosten der Rechtsdurchsetzung zwar zumutbar und tragbar zu sein haben, nicht aber die Kosten, sondern die Effektivität der Rechtsdurchsetzung im Vordergrund stehen.

Archivium – anwaltliches Urkundenarchiv
Weiteres Thema bei der Konferenz ist das elektronische Urkundenregister der österreichischen Rechtsanwälte – Archivium. Die Hauptaufgabe besteht in der langfristigen, hochsicheren Archivierung von elektronischen Dokumenten in Original-Qualität. Alle 5.200 österreichischen Rechtsanwälte können mit Hilfe einer entsprechenden Software und einer Ausweiskarte mit elektronischer Anwaltsignatur Urkunden in das Archiv einstellen und diese dann abfragen. Da für sämtliche Transaktionen eine digitale Signatur benötigt wird, ist höchste Sicherheit im Umgang mit den hochsensiblen Daten gewährleistet. Archivium ermöglicht einen flexiblen, grenzüberschreitenden, EU-weiten Zugriff auf die Dokumente für alle Behörden, was wiederum der vollen Verkehrsfähigkeit der Bürger zugute kommt.

 

In Österreich gibt es 5200 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Presserückfragen:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Mag. Julia Kent, Tel.: 01/5351275-15, kent@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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