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4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) wurde am 5. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 58/2021) kundgemacht und tritt mit 8. Feburuar 2021 in Kraft. 

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Februar 2021 außer Kraft. 

Informationen zu dieser Verordnung sowie die "Rechtliche Begründung" finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

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