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5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung

Am 13. Juni 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (5. COVID-19-LV-Novelle), im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 266/2020) kundgemacht.

Geregelt wird u.a., dass beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist. Das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung ist - mit Ausnahme von Apotheken - nicht mehr vorgeschrieben. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden, ist dies nur zulässig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. In Taxis und taxiähnlichen Betrieben (sowie u.a. bei Schülertransporten) ist außerdem eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Außerdem wurden die Voraussetzungen für das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe geändert. Demnach darf der Betreiber das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nunmehr im Zeitraum zwischen 06.00 und 01.00 Uhr des folgenden Tages zulassen. Die Beschränkung der Besuchergruppen auf maximal vier Erwachsene entfällt. Darüber hinaus entfällt die Verpflichtung, beim Betreten der Betriebsstätte in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Des Weiteren wurden Regelungen hinsichtlich Beherbergungsbetriebe, Sport, Fach- und Publikumsmessen sowie Ferienlager geändert bzw neu verordnet. Details entnehmen Sie bitte der Verordnung.

Die Änderungen traten mit Ablauf des 14. Juni 2020 in Kraft.

Eine konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie hier.

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

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