zur Navigation, zu nützlichen Links

Änderung der Allgemeinen Honorar-Kriterien

Änderung der Allgemeinen Honorar-Kriterien 

Die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat bei ihrer Tagung am 22.05.2015 eine Änderung der Allgemeinen Honorar-Kriterien beschlossen. 

Die Änderungen umfassen insbesondere Anpassungen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens (§ 13 AHK) sowie die Aufnahme einer Regelung zur Honorierung von Parteienanträgen auf Normenkontrolle (§ 8 Abs 1 AHK). 

Die entsprechende Kundmachung vom 28.05.2015 finden Sie hier. Die aktuelle Fassung der AHK finden Sie hier.

Rechtsanwalt
finden