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Anwaltstag 2007: Mindestlohn von € 1.000,- für Kanzleiangestellte beschlossen

Die Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat am 5. Oktober 2007 – in Umsetzung des Regierungsübereinkommens – eine Änderung der Richtlinien zur Berufsausübung beschlossen, die vorsieht, dass Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien ab dem 1.1.2008 bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls mit mindestens € 1.000,-- brutto monatlich zu entlohnen sind.

Vorangegangen waren diesem Beschluss Gespräche mit den Sozialpartnern, in denen die Rechtsanwaltschaft stets – ungeachtet des Umstandes, dass Kanzleiangestellte in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle weitaus mehr als € 1.000,-- verdienen – betont hat, dass das Regierungsübereinkommen umgesetzt werden soll, was nunmehr durch Festlegung in den Standesrichtlinien erfolgt ist. Diese Änderung tritt mit 1.1.2008, also bereits ein Jahr vor der von ÖGB/WKÖ abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn in Kraft und bietet somit den Angestellten in den Kanzleien Rechtssicherheit.

Bei der heutigen Delegiertenversammlung wurde der Entwurf zu einem Mindestlohn von € 1.000,-- brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden vorgelegt und beschlossen. Diese Regelung wurde in die Berufs- und Standesregeln aufgenommen und ist somit Standespflicht. Die Nichteinhaltung zieht disziplinäre Sanktionen nach sich.

„Dieser Beschluss bietet nun wirklich allen Kanzleiangestellten Rechtssicherheit und erfolgt in Umsetzung des Regierungsübereinkommens.“, betont der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Dr. Gerhard Benn-Ibler.

Eine Umfrage unter den Rechtsanwälten hat gezeigt, dass die Gehälter der Rechtsanwaltsangestellten in der Praxis bereits jetzt ganz überwiegend über € 1.000,-- liegen und Kollektivverträge für die Höhe der Gehälter von Kanzleiangestellten keine Bedeutung haben.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, zeigt sich über die heute beschlossene Regelung sehr erfreut und hält in Richtung der GPA-DJP, die in den letzten Tagen durch diverse Protestaktionen versucht hat Aufmerksamkeit zu erregen, fest: „Die Gewerkschaft soll ihren Fokus wieder auf jene Arbeitnehmer richten, die tatsächlich ihrer Unterstützung bedürfen. Ich bin überzeugt, dass jeder Kanzleiangestellte in einer österreichischen Rechtsanwaltskanzlei ab dem 1.1.2008 mit mindestens € 1.000,-- brutto monatlich entlohnt wird.“

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Kent, Tel. 01 /
535 12 75- 15, kent@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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