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Anwaltstag 2007

Der Anwaltstag (Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages), der im Herbst jeden Jahres abgehalten wird, findet heuer am 4. und 5. Oktober in Krems, Niederösterreich, statt.

Beim diesjährigen Anwaltstag nehmen Spitzenvertreter aus Politik und Justiz teil, unter anderem Bundesministerin für Justiz, Dr. Maria Berger, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Birgit Langer, Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter Dr. Ronald Rohrer, Generalprokurator Dr. Werner Pürstl, die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Edmund Freibauer als Präsident des NÖ Landtages in Vertretung von LH Dr. Erwin Pröll.

Die Anwaltstage geben jedes Jahr Anlass für standespolitische und rechtspolitische Grundsatzüberlegungen. Themen, die der Rechtsanwaltschaft wichtig sind, werden angesprochen.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, wird in seiner Ansprache im Rahmen der Eröffnung am 5. Oktober auf folgende aktuelle Themen eingehen:

Umfassende Juristenausbildung
Die österreichischen Rechtsanwälte treten für eine umfassende Juristenausbildung ein, die den Einstieg in jeden juristischen Beruf, insbesondere aber in die Kernberufe, und dazu gehört der Rechtsanwalt, ermöglicht. Es ist daher richtig und notwendig diese universelle Juristenausbildung, zu der selbstverständlich auch Wirtschaftsfächer und Sprachen gehören, näher zu bestimmen, wie dies im Entwurf für eine Änderung der Rechtsanwaltsordnung enthalten ist. Heute kann niemand mehr sicher sein, dass er seine Karriere in dem Beruf beendet, in dem er sie begonnen hat. Umfassende Ausbildung ist daher unbedingt notwendig.

Elektronischer Verkehr - Archivium
Die österreichischen Rechtsanwälte waren europäisches Vorbild bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und haben nun mit der Schaffung eines Urkundenarchivs für eine neue Dimension dieses Verkehrs mit den Gerichten gesorgt. Praktisch jede Eingabe wird elektronisch übermittelt, die für die Erledigungen notwendigen Urkunden sind im Urkundenarchiv der Rechtsanwälte von den Gerichten und Berechtigten einsehbar. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist in Europa einzigartig.

Patientenverfügungsregister
Nach Einführung der Patientenverfügung wurde seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ein Patientenverfügungsregister geschaffen, auf das die Krankenanstalten Zugriff haben und auch nehmen. Jeder der vor einem Rechtsanwalt eine Patientenverfügung errichtet, hat die Möglichkeit, entweder die Daten dieser Patientenverfügung oder sogar die eingescannte Verfügung selbst elektronisch abrufbar speichern zu lassen. Mehr als 700 solcher Verfügungen sind derzeit registriert. Die optimale Wirkung erzielt ein solches Register allerdings nur dann, wenn alle Patientenverfügungen dort gespeichert werden können. Deshalb hat die Rechtsanwaltschaft den Beteiligten, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend und der Patientenanwaltschaft den Vorschlag gemacht, dieses Register für die Allgemeinheit zu öffnen, und hofft, dass dieser Vorschlag angenommen wird. Nur wenn es ein einheitliches Register gibt, besteht auch die Sicherheit, dass im Notfall die Verfügung rasch gefunden wird.

Novelle des Bundesverfassungsgesetzes
Die Bemühungen um eine Staats- und Verwaltungsreform werden seitens der österreichischen Rechtsanwälte begrüßt, ebenso die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das darf aber nicht dazu führen, dass ein Kahlschlag bei den Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag zur Abschaffung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) und deren Ersatz als Berufungsbehörde in Disziplinarsachen durch ein Verwaltungsgericht führt. Benn-Ibler dazu: “Ein solcher Eingriff träfe den Kernbereich unserer Autonomie und damit unmittelbar die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes und damit ebenso unmittelbar das Recht des Bürgers auf einen von staatlichen Eingriffen freien Rechtsanwalt. Eine solche Verletzung der Autonomie ist zurückzuweisen. Wir fordern im Gegenzug eine verfassungsrechtliche Verankerung der Rechtsanwaltskammern und der Kammern der Freien Berufe.“

Die Einführung eines Justizanwaltes halten die österreichischen Rechtsanwälte dagegen für entbehrlich. Und das ist keineswegs ein Zeichen dafür, dass Anwaltschaft und Gerichte gemeinsam daran interessiert wären, Mängel nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen, - siehe jährlicher Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwaltschaft zur österreichischen Rechtspflege - es geht um die Sorge, dass hier der Versuch eines Eingriffes in die verfassungsrechtlich garantierte Gewaltentrennung vorliegt und ein Justizanwalt, der dem Parlament berichtpflichtig wird, zu einer unnotwendigen Verpolitisierung führen könnte. Schon die Bezeichnung Justizanwalt ist irreführend, hier werden nicht Parteiinteressen vertreten, hier soll kontrolliert werden.

Der diesjährige Festvortrag, gehalten von o.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin, widmet sich dem Thema "Geburt als Schaden? Rechtsethische Überlegungen zur jüngsten Judikatur"“.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Kent, Tel. 01 / 535 12 75- 15, kent@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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