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Dazu musste man das Burgtheater bemühen – Stellungnahme der Rechtsanwaltschaft zur Pressekonferenz des Notariats

In der heutigen Ausgabe des Kurier wird unter der Überschrift „Warum die Notare im Burgtheater sitzen“ über eine Pressekonferenz der österreichischen Notariatskammer unter dem Vorsitz Präsident Dr. Weißmann berichtet.

Die vergleichenden und herabsetzenden Äußerungen gegenüber der österreichischen Rechtsanwaltschaft veranlassen mich als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zu folgender Erwiderung:

  • Die Behauptung, daß es im Notariat im Gegensatz zu den Rechtsanwälten eine juristische und moralische Qualitätsauslese gäbe, ist bezogen auf die Rechtsanwaltschaft falsch. Die Ausbildung zum Rechtsanwalt ist die juristisch umfangreichste. Die im Gesetz für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte normierten Voraussetzungen sowie strenge Disziplinarvorschriften sichern Berufsethos und Moral.
  • Der Versuch, die umfassende Berufsbefugnis des Rechtsanwaltes im Vergleich zum Notar in Abrede zu stellen, ist unsachlich. Gleiches gilt für die Aussage, der Notar wäre billiger als der Staat.
  • Der Rechtsanwalt ist wegen seiner rechtswissenschaftlichen Ausbildung und seiner Berufserfahrung, vor allem auch im Umgang mit Gerichten und Behörden - eine Erfahrung die der Notar so nicht hat - bestgeeigneter Berater und Vertreter seines Mandanten. Nur wer den Streit und seine Regeln kennt, kann ihn vermeiden helfen und in der Zukunft liegende Entwicklungen einschätzen.
  • Daß der Bevölkerung geraten wird, den Notar in allen Fragen des Zivil- und Vertragsrechts aufzusuchen, den Rechtsanwalt aber dann „wenn man im Gefängnis sitzt“ kennzeichnet die Qualität der Aussage des Notariats in einer öffentlichen Pressekonferenz.

Was die Initiative für ein Partnerschaftsregister betrifft, möchte ich anmerken, daß ich im Rahmen meiner Eröffnungsansprache für den Anwaltstag 2000 darauf hingewiesen habe, daß es notwendig ist, die Entwicklungen in der Gesellschaft erkennend, Zivilrecht und insbesondere auch Erbrecht so anzupassen, daß es tragfähige gesetzliche Regelungen für Lebensgemeinschaften gibt.

Dieser Überzeugung bin ich noch heute, ich halte es allerdings für unrichtig mit der Einführung eines „Partnerschaftsregisters“, geführt beim Notariat, vorzupreschen, weil es zunächst gesetzlicher Regelungen bedarf und eine ureigenste Aufgaben des Staates nicht in ein von einem Berufsstand geführtes Register ausgelagert werden kann. Daß das Notariat bei seinen Überlegungen sofort an den teuren Notariatsakt denkt und von Eintragungsgebühren spricht, beweist ein weiteres Mal, daß das Notariat nicht billiger ist als der Staat.

Zu Recht hat Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer die Einführung eines Partnerschaftsregisters beim Notariat abgelehnt.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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