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Der lang ersehnte Urlaub ein Reinfall? Was kann man tun?

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Nicht immer aber entsprechen die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter der Realität.

Wenn dem Hotelzimmer Balkon und Meerblick fehlen, wenn die Wasserspülung der Toilette ausfällt und das Hotel nicht direkt am Strand sondern 800 m entfernt liegt, trübt das die Urlaubsfreude. Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, den Reisenden zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.

Die Rechtsprechung der Gerichte zu diesem Thema ist äußerst differenziert und entwickelt sich ständig weiter. Eine Prozessführung kann riskant sein. Man sollte daher auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht verzichten. Er kennt auf Grund seiner langjährigen Erfahrung die Rechtslage und kann auch die Risken eines allfälligen Gerichtsverfahrens einschätzen.

Was kann der Rechtsanwalt tun?
Der Rechtsanwalt wird zunächst den Sachverhalt ausführlich erörtern. Er wird die Mängel im Einzelnen besprechen, das Beweismaterial sichten und die Rechtslage prüfen. Er wird klären, welche Ansprüche man stellen kann, und zunächst außergerichtlich mit dem Reiseveranstalter verhandeln. Wenn die Beweislage für den Geschädigten ungünstig ist, wird er raten, die vom Veranstalter angebotene Entschädigung anzunehmen. Sollte außergerichtlich keine Entschädigungsleistung zu erhalten sein, wird er über das Risiko eines Gerichtsverfahrens ebenso aufklären wie über die Erfolgsaussichten. Ist ein Prozess unvermeidlich, wird er für die Klage einbringen und im Verfahren vertreten.

Durch seine umfassende Kompetenz ist jedenfalls gewährleistet, dass die Rechte des Betroffenen bestmöglich durchgesetzt werden.

Was benötigt der Rechtsanwalt?
Um die Frage eines Entschädigungsanspruches oder die Durchsetzbarkeit verlässlich prüfen zu können, benötigt der Rechtsanwalt den Reisekatalog bzw. das Prospekt, den Reisevertrag, eine schriftliche Dokumentation über die Mängel, die bereits im Urlaub erstellt und nach Möglichkeit dem Reiseveranstalter übergeben werden sollten, Lichtbilder, die die Mängel beweisen können und Namen und Daten von Personen, die als Zeugen infrage kommen.

 

In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15 PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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