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Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Rechtsanwälte schnüren „Ehe-Beratungspaket“

Fast jede zweite Ehe wird bekanntlich geschieden. Daran denken die jährlich 38.000 heiratswilligen Paare im Wonnemonat Mai ganz sicher nicht. Österreichs Rechtsanwälte bieten ab sofort ein spezifisches Beratungspaket an und klären im individuellen Gespräch über rechtliche Konsequenzen bei Eheschließung und Scheidung auf.

„Die Probleme, die eine Trennung einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft mit sich bringen kann, sind für viele Menschen sehr belastend und im schlimmsten Fall sogar existenzgefährdend“, meint Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. In Österreich werden 43 Prozent aller Ehen geschieden, und das nach einer durchschnittlichen Dauer von 9,8 Jahren. Es ist daher für künftige als auch bestehende Ehepaare sinnvoll, sich vorsorgend Klarheit über die Konsequenzen im Fall einer Trennung zu verschaffen.

Aus diesem Grund haben Österreichs Rechtsanwälte ein „Ehe/Partner-Beratungspaket“ geschnürt, das Partner einer bestehenden oder künftigen Ehe- oder Lebensgemeinschaft umfassend informieren soll, welche Konsequenzen eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bzw. eine Trennung mit sich bringen kann und worauf bereits im Vorfeld geachtet werden sollte.

Im gemeinsamen, individuellen Gespräch mit dem Rechtsanwalt werden vermögens- und sozialrechtliche Aspekte beleuchtet. Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei der Bereitstellung von Beträgen zur Schaffung einer Ehewohnung geboten. Welches Vermögen wird in die Partnerschaft eingebracht? Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Was passiert mit Darlehen? Wie ist die Fälligstellung bei Scheidung zu handhaben? Weitere Punkte betreffen die Auflösung gemeinsamen Eigentums, die pensionsrechtliche Absicherung oder auch die Unterhaltsregelungen bei Auflösung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft. Auch der Tod eines Partners kann Folgen haben, an die man im Vorfeld nicht denkt. Wird zum Beispiel kein Testament gemacht, stehen – sofern keine Kinder vorhanden sind – auch Geschwistern oder Eltern Erbteile zu. Benn-Ibler: „Das sind allesamt Themen, die man nicht erst dann aufgreifen sollte, wenn es möglicherweise schon zu spät ist. Im Gegenteil: Sich im Vorfeld zu schützen und abzusichern, ist Grundlage jeder verantwortungsvollen Lebensplanung.“

Wer sich beraten lassen möchte, findet die Kontaktadressen jener 250 österreichischen Rechtsanwälte, die sich an dieser Beratungsaktion beteiligen, unter www.rechtsanwaelte.at. Die Kosten für das anwaltliche „Ehe/Partner-Beratungspaket“, das Klarheit über mögliche Stolpersteine verschafft, liegen landesweit bei € 100.- (zzgl. USt).

Laut Statistik Austria lag die vorläufige Zahl der Eheschließungen im Jahr 2004 bei 38.375 (2003: 36.973), wobei die meisten Eheschließungen mit 5.244 oder ca. 13,7 Prozent auf den Monat Mai fielen. Sechs Bundesländer verzeichneten 2004 mehr Trauungen als 2003. (An erster Stelle lag Wien mit einem Plus von 8,7 Prozent und insgesamt 10.668 Eheschließungen.)

Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2003 18.727 Ehen geschieden, d.h. von 100 geschlossenen Ehen endeten 43 mit einer Scheidung. Die durchschnittliche Ehedauer betrug 9,8 Jahre, somit dauerte fast die Hälfte aller geschiedenen Ehen bereits zehn Jahre oder länger. Die Gesamtscheidungsrate war in Wien mit 53,2 am höchsten, gefolgt von Vorarlberg (46,2) und Niederösterreich (45,8). Die niedrigsten Gesamtscheidungsraten verzeichneten Oberösterreich (36,0), Burgenland (35,9) sowie Tirol (35,7) von je 100 Ehen. 88 Prozent aller Scheidungen erfolgten im Einvernehmen; 16.386 minderjährige Scheidungswaisen waren das Resultat.

 

In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

 

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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