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e-card für Opting-Out-Versicherte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw emeritierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können, sofern Sie dem Gruppenkrankenversicherungsvertrag beigetreten und bei UNIQA krankenversichert sind, über ein Online-Formular auf https://www.svs.at/e-card-Antrag/ kostenlos eine e-card für sich und ihre Angehörigen beantragen. Diese wird ihnen per Post binnen 14 Tagen an ihre Meldeadresse zugestellt. Wir empfehlen ausdrücklich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da die e-card als Identifikationsmerkmal für den Zugang zu Gesundheitsleistungen des Bundes (zB ELGA, e-Impfpass, „Grüner Pass“) benötigt wird. Wenn aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit bereits über eine e-card verfügt wird, ist eine Antragstellung nicht erforderlich.

Durch die Beantragung der e-card fallen für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw emeritierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keine Kosten an. Diese werden pauschal von der UNIQA getragen.

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Ausstellung der e-card keine Änderung an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ergibt.

Bei der Beantragung ist das Hochladen des Rechtsanwaltsausweises als Nachweis der Kammerzugehörigkeit erforderlich. Der Rechtsanwaltsausweis kann auch im Feld „Amtlicher Lichtbildausweis“ als solcher verwendet werden.

Sollten Sie auch für Angehörige eine e-card beantragen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und die Heiratsurkunde (bei Ehegattinnen/Ehegatten) bzw. einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis sowie die Geburtsurkunde (bei Kindern).

Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (zB der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.

Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den Dokumenten Informationsblatt sowie FAQs, die auch im ÖRAK-Mitgliederbereich unter Versorgungseinrichtungen / Krankenversicherung / e-card abrufbar sind.

Für weitere Fragen zur e-card-Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline unter 05 0124 4411.

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