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Eine universelle Juristenausbildung ist unabdingbar

„Für die juristischen Kernberufe, wie Rechtsanwalt, Notar, Richter und öffentlicher Dienst, ist eine umfassende juristische Ausbildung unabdingbar“, stellt Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, klar.

Ergebnis ist: Ein 6-semestriges Bakkalaureat-Studium, wie es das Bologna-Modell vorsieht, ist nicht dazu geeignet, universell ausgebildete Juristen hervorzubringen. Ein insgesamt 10-semestriges Studium für den Magister iuris stellt dagegen eine unnötige Verlängerung der Studiendauer für Juristen dar.

Die Kombination eines 6-semestrigen Bakkalaureat-Studiums mit einem anschließenden 4-semestrigem Magisterstudium führt zu einer willkürlichen Verteilung der Studieninhalte, weil ein systematischer Aufbau nicht gewährleistet ist und daher keine umfassende Juristenausbildung vermitteln kann. Sie ist daher ineffektiv und verursacht aufgrund von Doppelgleisigkeiten Mehrkosten an den Universitäten, sowohl an Sach- als auch an Personalausstattung.

Das rechtswissenschaftliche Studium muss durch ein Rahmengesetz bundeseinheitlich geregelt werden, mit dem den Universitäten verbindlich jene Kernbereiche vorgegeben werden, die bei der Gestaltung der Studienpläne einzuhalten sind. Nur dadurch ist einerseits ein Wechsel der Studierenden zwischen den Fakultäten möglich und andererseits gewährleistet, dass Absolventen aller Universitäten österreichweit die gleichen Berufsvoraussetzungen haben.

Der Studienaufbau von rechtswissenschaftlichen Studien soll soweit vorgegeben werden, dass Zusammengehöriges zusammen studiert wird und aufbauende Fächer erst nach den Grundlagenfächern absolviert werden können.

Juristen, die nur ein Bakkalaureat abgelegt haben, laufen Gefahr, vom Arbeitsmarkt nicht aufgenommen zu werden. Die neuen Magister werden unzumutbar lange am Berufseinstieg gehindert. Die Einführung eines Bakkalaureat-Studiums bringt für die Republik hohe zusätzliche Kosten, gekoppelt mit einem beträchtlichen Weniger an Effizienz mit sich. Das Bologna-Modell ist somit für die Ausbildung von Volljuristen ungeeignet. Die österreichischen Rechtsanwälte fordern daher die Beibehaltung des derzeitigen Studiums der Rechtswissenschaften in einem Ausmaß von 8 Semestern, sowie die verbindliche Einführung eines Fächerkatalogs.

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15

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