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Erhöhte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 26.06.2017 treten sämtliche mit dem BRÄG 2016 eingeführten Änderungen des rechtsanwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Dies betrifft die für Rechtsanwälte neu eingeführten Sorgfaltspflichten, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachidentifizierung bestehender Klienten und der Erstellung einer kanzleiinternen Risikoanalyse sowie die Festsetzung der Strategien, Verfahren und Kontrollen.

Als Hilfestellung können Sie den aktualisierten ÖRAK-Leitfaden zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hier abrufen.

Verstärkte Sorgfaltspflichten bestehen im Zusammenhang mit politisch exponierten Personen (PEP) und diesen nahestehenden Personen. Ab 26.06.2017 gelten diese Bestimmungen auch für inländische PEPs. Rechtsanwälte haben angemessene, risikobasierte Verfahren einzusetzen, um beurteilen zu können, ob eine Partei eine PEP oder eine einem PEP nahestehende Person ist. Diese Informationen können über PEP-Datenbanken abgefragt werden. Der ÖRAK empfiehlt eine umfassende Dokumentation der vorgenommenen Sorgfaltsmaßnahmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können.

In unserem Mitgliederbereich können Sie direkt auf den KSV1870 ComplianceCheck zugreifen.

Compliance-Prüfung: Der KSV1870 unterstützt!

Die Bandbreite dessen, was geprüft werden kann ist groß. Sie reicht von Personen, die Kraft ihrer politischen Funktion ganz besonders großen Einfluss haben bis hin zu Personen oder Firmen, mit denen es verboten ist, Geschäfte zu machen. Zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind Unternehmen angehalten, und immer öfter auch gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu hinterfragen. Hierfür bietet der KSV1870 den ComplianceCheck an, der über Personen und Unternehmen weltweit verfügbar ist. Möglich wurde der Service durch die Kombination der Datenwelten von Dow Jones und dem KSV1870.

Nichts geht mehr ohne Prüfung. Aufgrund der Bestimmungen in der 4. Geldwäsche-Richtlinie sind Rechtsanwälte verpflichtet, auch bei inländischen Klienten zu hinterfragen, ob es sich bei ihnen um politisch exponierte Personen (PEP) oder auch um deren Verwandte bzw. nahestehende Personen (RCA) handelt.

Kunden, die keiner will. Darüber hinaus weist der KSV1870 Personen und Unternehmen aus, die sich auf einer Sanktionsliste (ua gemäß EU-, UN- und US-Bestimmungen, OFAC-Liste) befinden. Mit ihnen Geschäfte zu machen wäre strafbar. Weltweit gibt es mehrere Ausprägungen, die von Staaten bzw. Staatengemeinschaften herausgegeben werden. Die dem ComplianceCheck zugrunde liegenden Daten bilden die Gesamtheit dieser Listen ab, wobei die Einträge von Dow Jones täglich aktualisiert und beim KSV1870 eingespielt werden. Sanktionierte Personen oder Unternehmen sind Teil der Kategorien SIP und SIE, wobei in diesen etwa auch Finanz- oder Kriegsverbrechen oder Terror Eintragungskriterien darstellen.

Unterstützung für Rechtsanwälte. Der KSV1870 Service ComplianceCheck ist ab sofort auch über unseren Mitgliederbereich abrufbar. Bezogen werden kann das Produkt in Kombination mit Bonitätsauskünften. Produkt-Informationen finden Sie direkt im Mitgliederbereich oder unter www.ksv.at/compliancecheck.

 

Weitere Abfragemöglichkeiten

Thomson Reuters bietet Rechtsanwälten derzeit besondere Konditionen an. Neukunden, die das Produkt „World-Check One“ künftig für ihre Geldwäscheprüfungen einsetzen möchten, erhalten bis Jahresende einen Abschlag von 50 % auf den geltenden Listenpreis. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
 
Diverse weitere Anbieter ermöglichen kostenpflichtige PeP-Abfragen aus unterschiedlichen Datenbanken. Informationen dazu finden Sie im ÖRAK-Leitfaden zur Verhinderung von Geldwäsche im Mitgliederbereich.

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