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Erste Anwaltliche Auskunft wird wieder aufgenommen

Erste Anwaltliche Auskunft wird wieder aufgenommen

Nachdem in konstruktiven Gesprächen mit dem BM für Justiz eine Einigung über eine Inflationsanpassung des Rechtsanwaltstarifes gefunden werden konnte, wird die Rechtsanwaltschaft die beliebte Serviceeinrichtung der kostenlosen Ersten Anwaltlichen Auskunft sobald als möglich wieder aufnehmen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass es aus organisatorischen Gründen zu einer Vorlaufzeit von einigen Wochen kommen kann. Informationen, wann und wo die Erste Anwaltliche Auskunft angeboten wird, erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes. 

Was ist die Erste Anwaltliche Auskunft?

Die "Erste Anwaltliche Auskunft" ist ein kostenloses Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs.

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall.

Wozu?

Fragen wie zB: Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Weitere Informationen zur Ersten Anwaltlichen Auskunft finden Sie hier.

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